Erhöhte Waldbrandgefahr in Brandenburgs Wäldern
Der Deutsche Wetterdienst hat für das kommende Wochenende Tagestemperaturen von bis zu 20 Grad Celsius vorhergesagt. In den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße ist bereits die Warnstufe 4 – höchste Waldbrandgefahr – ausgerufen, so Forstminister Jörg Vogelsänger.
Vogelsänger: „In den Landkreisen Barnim und Dahme-Spreewald gilt die Warnstufe 3. Für die kommenden Tage rechnet der Landesbetrieb Forst Brandenburg damit, dass in den weiteren Regionen des Landes die Waldbrandgefahr noch ansteigt.“
Bereits vor zwei Wochen wurden die ersten Brände auf Ödland- und Waldflächen gemeldet und durch die Feuerwehren gelöscht. Betroffen waren zehn Hektar Wald- und Heideflächen. Die Frühjahrssonne, der Wind und steigende Temperaturen trocknen in diesen Tagen den Oberboden mit Grasresten und Laub des letzten Jahres stark aus. Die Brandgefahr steigt in dabei gefährlich an. Bereits eine unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe kann schnell zu einem Waldbrand führen.
Brandenburg ist waldbrandgefährdetstes Bundesland
Brandenburg gehört mit seinen ausgedehnten Kiefernwäldern zu den am stärksten waldbrandgefährdeten Regionen in Deutschland, deren klimatische Verhältnisse in der heißen Jahreszeit mit denen in Südeuropa vergleichbar sind. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg und die Feuerwehren sind auf die diesjährige Waldbrandsaison gut vorbereitet.
Flächendeckende Waldbrand-Früherkennung
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg gewährleistet eine flächendeckende Waldbrand-Früherkennung über die 1,1 Millionen Hektar Wald aller Eigentumsarten und Waldbesitzer. 108 Kameras mit speziellen in der Raumfahrt entwickelten optischen Sensoren überwachen die Wälder. Erkennt das System eine Rauchwolke, erfolgt an einem der Arbeitsplätze in den acht Waldbrandzentralen des Landesforstbetriebs die Alarmierung der geschulten Forstmitarbeiter zur weiteren Auswertung. Erkannte Brände werden dann sofort an die jeweils zuständige Leitstelle der Feuerwehr gemeldet.
Was Waldbesucher tun können
Jeder Waldbesucher kann durch sein Verhalten helfen, Brände zu verhindern.
• Das generelle Rauchverbot im Wald ist zu beachten.
• Dies gilt auch für das Verbot offener Feuer im Wald oder in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald.
• Das Grillen an Seeufern in Waldnähe fällt damit auch unter dieses Verbot.
• Wald-Zufahrten müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
• Das Parken an Waldrändern ist nur auf dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
Wenn es brennt: Feuerwehr-Notruf 112.
Agrarministerium bietet Informationen über Waldbrandwarnstufen
Das Internet bietet Informationen über die aktuellen Waldbrandwarnstufen informieren unter: www.luis.brandenburg.de/f/wb_warn/F7100001/.
Zusätzlich bietet das Internet auf der „Waldschutz“-Seite des Landesbetriebs Forst Brandenburg weitere Informationen zum Thema:
forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.244385.de
Potsdam, 26.03.2012
Veröffentlicht von:
MIL Brandenburg
