Eindämmungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam vorgestellt
Rechtliche Grundlage §14 der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg
Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, hat heute gemeinsam mit der Leiterin des Potsdamer Gesundheitsamts, Dr. Kristina Böhm, sowie dem Leiter der Feuerwehr, Ralf Krawinkel, das Allgemeine Eindämmungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung lokaler Infektionsgeschehen vorgestellt. Die Landeshauptstadt Potsdam machte deutlich, dass seit dem 18. März 2020 die SARS-CoV-2-Eindämmungs- bzw. jetzt Umgangsverordnung des Landes Brandenburg gilt. Das Land Brandenburg kann und wird die Umgangsverordnung jeder Zeit an das Infektionsgeschehen anpassen. Unabhängig von den Regelungen der Umgangsverordnung erlaubt der § 14 der Umgangsverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz den Kommunen, eigene, über die Regelungen der Umgangsverordnung hinausgehende und damit verschärfende Regelungen in Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium zu treffen. Die Entscheidung über weitere umzusetzende Maßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam sind abhängig von den Infektionszahlen und der Frage, ob das Infektionsgeschehen lokal eingegrenzt werden kann. Insgesamt enthält das Eindämmungskonzept differenzierte Stufen, anhand derer künftig die Entscheidungen über gezielte Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen.
“Wir haben uns bei der Erstellung des Konzeptes eng an den Erfahrungswerten des Gesundheitsamtes, der Beschwerdestellestelle Corona und der Wirtschaftsförderung der vergangenen Wochen und Monate orientiert,“ sagt Brigitte Meier. „Retrospektiv wurden besonders die bisherigen Landesregelungen und Maßnahmen angeschaut, deren infektiologischer Nutzen bewertet und gleichzeitig auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet. Daraus abgeleitet wurden alternative Strategien entwickelt, insbesondere zur Minderung der Grundrechtseingriffe. Künftig werden wir, sollte es zu lokalen Ausbrüchen kommen, das mildeste Mittel wählen, Alternativmaßnahmen prüfen und einzelne Maßnahmen immer am Einzelfall ausgerichtet, gezielt und differenziert in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen abwägen“ so Meier.
Das Eindämmungskonzept enthält fünf Stufen. Stufe 0 bedeutet keine Neuinfektionen und Regelbetrieb sowie die Aufhebung einschränkender Maßnahmen. In der Stufe 1, bis 0,56 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sowie der Stufe 2, bis 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gilt eine sehr geringe beziehungsweise geringe Gefahr und Basis- bzw. erweiterte Hygiene. Zwischen 5 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gilt eine mittlere Gefahr. Eine hohe Gefahr gilt bei mehr als 50 bis hin zu 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, eine sehr hohe Gefahr bei mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
Das Eindämmungskonzept enthält eine Reihe von Maßnahmen, die in Abhängigkeit der maßgeblichen Inzidenz, der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sowie der Infektionsentwicklung (Abschwächung oder Verschärfung des Infektionsgeschehens) ergriffen werden. Unabhängig der Einordnung in ein lokales oder ein diffuses Infektionsgeschehen gehören zu den betreffenden Parametern der Analyse unter anderem die Anzahl der Neuinfektionen, deren Zusammenhang, die Anzahl der Kontaktpersonen und das Risiko der Übertragung aufgrund der Einschätzung des Gesundheitsamtes vor Ort.
„Mit einer sieben Tage Inzidenz von aktuell 4,5 in Potsdam, in absoluten Zahlen also 8 Infektionen in der Landeshauptstadt in den vergangenen sieben Tagen, befinden wir uns in Stufe 2 des Eindämmungskonzeptes. Konkret bedeutet das, dass wir uns im teilweise eingeschränkten Regelbetrieb befinden und Dienstleistungen, unter den nach wie vor geltenden allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln der Umgangsverordnung möglich sind, sagt Dr. Kristina Böhm.
Das Gesundheitsamt analysiert während eines Anstiegs und auch des sich anschließenden Abfallens der Infektionszahlen kontinuierlich die Kriterien, um die im Rahmen des Eindämmungskonzepts vorgeschlagenen Maßnahmen anhand des aktuellen Infektionsgeschehens zu evaluieren. Erweisen sich die ergriffenen Maßnahmen als nicht wirksam oder als nicht zielgenau, werden diese entsprechend angepasst. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt jeweils durch den Erlass einer Allgemeinverfügung durch den Oberbürgermeister.
Rechtliche Grundlage für die Erstellung des Konzeptes ist der §14 SARS-CoV-2-UmgV (Umgangsverordnung) des Landes Brandenburg vom 12. Juni 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. September mit Gültigkeit bis zum 11. Oktober 2020. Dort heißt es: „Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Benehmen mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium über die Vorgaben dieser Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen haben, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist.“
Potsdam, 09.09.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
