Einbürgerungsurkunden feierlich übergeben
Heute übergab die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz, Elona Müller-Preinesberger, in einer Feierstunde Einbürgerungsurkunden an 22 ausländische Potsdamer Mitbürger, darunter ein Kind. Sie stammen aus 12 Nationen u.a. aus der Ukraine, Kosovo, Sudan, Afghanistan, Rumänien, Brasilien, Angola, Indien, Korea, Kasachstan, Spanien und Vietnam. Im Jahr 2011 wurden bereits 96 Einbürgerungsurkunden überreicht. 2010 wurden insgesamt 83 Einbürgerungen vollzogen.
Mit der Übergabe der Urkunden wird den ausländischen Mitbürgern die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Sie bildet den krönenden Abschluss eines meist langen Einbürgerungsverfahrens. Seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes im August 2007 geben die Einbürgerungsbewerber vor dem Empfang ihrer Urkunden ein feierliches Bekenntnis ab, mit dem sie erklären, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bringt für den ausländischen Mitbürger sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch für die persönliche Lebensplanung weitreichende Veränderungen mit sich. Die Betreffenden erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Brandenburg verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören z.B. das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.
Die meisten Eingebürgerten haben ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben. Nur wenige können ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten und besitzen mit der Einbürgerung dann zwei Staatsbürgerschaften, manche davon auch nur vorübergehend.
Potsdam, 21.09.2011Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
