Dellmann: Wir unterstützen die Aufgabenträger des ÖPNV
16.08.2009 - Das Infrastrukturministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger für den ÖPNV einen Leitfaden zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung zur Verfügung gestellt. Diese tritt ab Dezember 2009 in Kraft.
„Die neue EU-Verordnung regelt die Vergabe und Finanzierung von Verkehrsleistungen. Neu ist, dass die Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit den Verkehrsunternehmen abschließen müssen. Damit sollen Transparenz und Wettbewerb sichergestellt werden. Neben der finanziellen Unterstützung mit jährlich 83 Millionen Euro geben wir den Aufgabenträgern damit auch praxisnahe Handlungsempfehlungen an die Hand", sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann in Potsdam. Man verspreche sich davon auch eine Steigerung der Qualität im Nahverkehr, was letztlich den Fahrgästen zugute komme.
Der neue europäische Rechtsrahmen für den ÖPNV stellt ab Dezember 2009 neue Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der Landkreise und kreisfreien Städte für den übrigen ÖPNV. Verbindlich muss nun ein Verkehrsvertrag zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden.
Das Land hat Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der sogenannten EU-VO 1370/2007 erarbeitet und ergänzt damit den bereits vorliegenden Leitfaden für die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger vom Dezember 2007. Dadurch werden die kommunalen Aufgabenträger in die Lage versetzt, die Leistungserbringung im ÖPNV mit mehr Transparenz und Wettbewerb sicherzustellen.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
