Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten
Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt ist in Potsdam ganzjährig verboten. Der Bereich Umwelt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass die im Garten anfallenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Dazu zählt die Entsorgung mittels eines 100-Liter-Laubsackes über die Stadtentsorgung Potsdam beziehungsweise die Entsorgung der Abfälle auf dem eigenen Kompost oder auf der Kompostieranlage Nedlitz der Stadtentsorgung im Lerchensteig 25b.
Die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) § 4 besagt: „Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig". Das heißt, das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten! Zulässig sind aber kleine Feuer von höchstens einem Meter Durchmesser und einem Meter Höhe ausschließlich mit zu diesem Zwecke gesammelten (und ausreichend getrockneten) oder gekauften Holzscheiten, wenn die Anwohner dadurch nicht belästigt oder gefährdet werden.
Weitere Auskünfte unter anderem zu diesem Thema erhalten Sie im Umweltportal der Landeshauptstadt Potsdam unter www.potsdam.de/Umwelt-News. Informationen zur Kompostieranlage Nedlitz finden Sie unter http://www.swp-potsdam.de.
Potsdam, 09.03.2012
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
