Chancen der Lärmaktionsplanung nutzen
Die Lärmaktionsplanung steht in Brandenburg im Mittelpunkt des heutigen Internationalen Tages gegen den Lärm, der in diesem Jahr unter dem Motto „ruhig bleiben?“ begangen wird. Bis zum 18. Juli 2013 werden in insgesamt 193 Brandenburger Kommunen im Rahmen einer Lärmaktionsplanung Minderungsmöglichkeiten für Umgebungslärmbelastungen geprüft.
„Die Experten des Landesamtes und des Ministeriums sind derzeit in den Kommunen unterwegs und unterstützen die entsprechenden kommunalen Aktivitäten“, so Umweltministerin Anita Tack. „Ziel ist es, den Kommunen eine größere Sicherheit im Umgang mit dem Planungsinstrument der Lärmaktionsplanung zu vermitteln und Bürgerinnen und Bürger über die gegenwärtigen Möglichkeiten und Grenzen dieses Instrumentes zu informieren.“ Grundlage sind in Brandenburg die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung aus dem Jahr 2012, die durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) erarbeitet wurden.
Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Umgebungslärm erheblich gestört oder belästigt. Das bestätigen aktuelle Studien und Umfragen immer wieder. In den Brandenburger Kommunen stehen zumeist die Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs im Vordergrund. Aber auch der Eisenbahnverkehrslärm (nach Kartierung durch das Eisenbahnbundesamt), der Fluglärm und sämtliche Umgebungslärmquellen innerhalb des Ballungsraums Potsdam sind in den jeweiligen Kommunen zu betrachten.
Mit der Pflicht zur Lärmaktionsplanung bietet sich die Chance, in regelmäßigen Abständen die Möglichkeiten zur Minderung der Umgebungslärmbelastung zu prüfen und die diesbezüglichen Ziele mit den übrigen kommunalen Planungszielen eng zu verzahnen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürgern sind vielfältig, sie können eigene Vorschläge und Kenntnisse einbringen. Ganz im Sinne des diesjährigen Mottos „ruhig bleiben?“ können im Rahmen einer Lärmaktionsplanung ruhige oder als ruhig empfundener Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden. Auch in diesem Sinne lohnt die Mitwirkung an der örtlichen Lärmaktionsplanung.
Eine hohe Umwelt- und Lebensqualität, die Zufriedenheit mit den Lebensumständen und die Identifikation mit dem Heimatort können mit dem Instrument der Lärmaktionsplanung gestärkt werden. Als Standortvorteile verstanden, können hiermit auch positive ökonomische Wirkungen erzielt werden. Entsprechend ihres wiederkehrenden Charakters ist die Lärmaktionsplanung, ggf. in Kombination mit einer Luftreinhalteplanung, inzwischen in vielen Kommunen ein fester Bestandteil der kommunalen Planungstätigkeit. Das Ministerium sowie das Landesamt werden hierbei weiterhin die notwendige fachliche Unterstützung leisten.
Potsdam, 24.04.2013Veröffentlicht von:
Ministerium fürUmwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
