Bußgelder für Störer der Bombenentschärfung am 8. November in Potsdam
Bei der Evakuierung und anschließenden Bombenentschärfung am 8. November 2017 kam es zu vereinzelten Zwischenfällen. Einige Menschen wollten ihre Wohnungen im Sperrkreis nicht gleich verlassen, eine Wohnung musste durch den Schlüsseldienst geöffnet werden. Zum Teil kam es zu Gewaltandrohungen gegen die Absperrkräfte und zu vorsätzlichen Durchbrüchen der Sperrlinie. Insgesamt registrierte die Einsatzzentrale an dem Tag zehn Zwischenfälle. Da die Polizei den Sperrkreis immer wieder neu absuchen musste, kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bombenentschärfung.
Im Rahmen der geltenden Gesetze werden nach pflichtgemäßem Ermessen alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Eine Störung der Gefahrenabwehrmaßnahme ist ein Verstoß gegen die Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gekennzeichnete Stellen betritt, auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind und die als Gefahrenbereich gekennzeichnet sind. Die Störer gefährden dabei nicht nur sich selbst, sondern auch den Sprengmeister bei seiner Arbeit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Auch die bei der Munitionsbergung am vergangenen Mittwoch ermittelten vier Störer erhalten in den nächsten Tagen Bußgeldbescheide der Landeshauptstadt Potsdam.
Am 8. November wurde eine 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe US-amerikanischer Herkunft aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Areal des Nutheparks in der Nähe des Potsdamer Hauptbahnhofes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg entschärft. Um den Fundort wurde ein Sperrkreis von rund 800 Metern eingerichtet. Mehr als 9.700 Menschen mussten zeitweise ihre Wohnungen und Arbeitsplätze verlassen.
Potsdam, 16.11.2017Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
