Brandenburg will die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einführen
Im Rahmen der Harmonisierung des Bauordnungsrechts von Brandenburg und Berlin soll – wie bereits in anderen Bundesländern - die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen eingeführt werden.
Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen sind Rauchwarnmelder in Brandenburg noch nicht flächendeckend installiert. Mit der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht soll die Ausstattungsquote in den Wohnungen deutlich erhöht werden. Einen Brand verhindern können sie zwar nicht, doch sie sorgen mit einem lauten akustischen Signal dafür, dass sich Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Die geplante Regelung soll den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände frühzeitig bemerkt und Menschenleben gerettet werden können, erhöhen.
Mit der für 2014 geplanten Gesetzesänderung der Brandenburgischen Bauordnung sollen in neu gebauten Wohnungen Aufenthaltsräume und Flure jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Bestehende Wohnungen sollen bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden.
Die Einbaupflicht gilt ohne Ausnahme für alle Eigentums- und Nutzungsformen. Nach Schätzungen werden rund 35 Euro für die Erstinstallation eines Rauchmelders veranschlagt. Die Einbauverpflichtung liegt beim Neubau bei den Bauherren und bei Bestandswohnungen bei den Eigentümern.
Potsdam, 14.02.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
