Berlin und Brandenburg verlängern Gastschülerabkommen
Berlin und Brandenburg haben das gemeinsame Gastschülerabkommen für Schulen in öffentlicher Trägerschaft beider Länder verlängert. Ein Anschlussabkommen wurde notwendig, da das derzeitige Gastschülerabkommen am 31. Dezember 2013 ausläuft.
Brandenburgs Bildungsministerin Dr. Martina Münch und Berlins Bildungsstaatssekretär Mark Rackles erklärten anlässlich der Unterzeichnung: „Heute ist ein guter Tag für die gemeinsame Bildungsregion Berlin-Brandenburg. Mit dem neuen Gastschülerabkommen setzen wir eine gute Tradition fort. Davon profitieren unmittelbar die Eltern sowie unsere Schülerinnen und Schüler, die eine Schule im jeweils anderen Land besuchen möchten.“
Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg gibt es bereits seit 1997. Grundsätzlich beschult jedes Land seine Landeskinder selbst. Das Gastschülerabkommen regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Schulwechsel an eine öffentliche Schule des jeweils anderen Landes möglich ist.
Das neue Abkommen greift in den Grundzügen die bisherigen Regelungen auf. Es ist eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für den Schulbesuch im jeweils anderen Land. Wichtigste Änderung ist die Neuregelung des Finanzausgleichs, den Brandenburg an Berlin zahlt, da mehr Brandenburger Schülerinnen und Schüler Berliner Schulen besuchen als umgekehrt. Die Länder haben sich auf ein Verfahren verständigt, das flexibler und unbürokratischer als bisher auf schwankende Schülerzahlen reagieren kann und einen automatischen Ausgleich für Kostensteigerungen vorsieht. Im Jahr 2014 erhält das Land Berlin vom Land Brandenburg 8 Millionen Euro. In den Folgejahren kann dieser Betrag höher oder niedriger sein, je nachdem, wie sich die Schülerzahlen in beiden Ländern entwickeln.
Potsdam, 28.06.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
