Bald 50.000 Führerscheine für 17jährige in Brandenburg
Der Ansturm nimmt keine Ende: Noch vor dem Jahresende wird möglicherweise die 50.000 Bescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 in Brandenburg ausgestellt werden. Das erwartet Verkehrsminister Jörg Vogelsänger.
Jörg Vogelsänger: „Das begleitete Fahren mit 17 ist für die Verkehrssicherheit eine der besten Entscheidungen der vergangenen Jahre. Die Zielgruppe will es, die Eltern unterstützen es und die Unfallzahlen sinken. Verstöße gegen die Regeln sind verschwindend gering. Ich freue mich, dass dieses Projekt nach nun fast acht Jahren eine derart gute Bilanz ziehen kann und werde dem 50.000sten Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung persönlich überreichen.“
Seit Beginn des Projektes in Brandenburg im Jahr 2006 sind bisher insgesamt fast 47.000 Prüfungsbescheinigungen ausgestellt worden, pro Jahr zwischen 4000 und 8000. Erstaunlich: Nur in insgesamt 26 Fällen wurde seit 2006 die Erlaubnis entzogen wegen Fahrens ohne Begleiter oder unter Alkohol.
Auch die Unfallzahlen haben sich bei den 17 bis 25jährigen positiv entwickelt. Seit 2006 sank die Zahl der Verletzten in dieser Altersgruppe von 3400 auf zuletzt 1900 im Jahr 2012. Die Zahl der Getöteten sank in diesem Zeitraum von 72 auf 31.
Jörg Vogelsänger: „Auch wenn diese sehr gute Entwicklung sicher nicht allein auf das begleitete Fahren zurückzuführen ist, leistet es doch mit Sicherheit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag, um die Verkehrssicherheit in dieser besonders gefährdeten Altersgruppe zu erhöhen.“
Beim „Begleiteten Fahren ab 17" können Brandenburger Jugendliche bereits ab 16 1/2 mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren.
Vorteil ist: Das Unfallrisiko sinkt in der begleiteten Phase erheblich. Auf sich allein gestellte Führerscheinneulinge verunglücken häufiger als erfahrene Autofahrer. Je länger die Begleitphase dauert, desto geringer ist das Unfallrisiko. Auch die Chance, in dieser Zeit eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise einzuüben, ist größer als beim Fahren ohne Begleitung.
Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerescheins sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen.
Potsdam, 15.11.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
