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Potsdam, 28.10.2021

Änderungen für Abfallgebührenbescheide 2022 jetzt melden


Landeshauptstadt Potsdam

Im Januar 2022 erhalten alle Potsdamer Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2022.

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam bittet daher alle Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte alle Änderungen, die sich für 2022 ergeben, bis spätestens 10. Dezember 2021 mitzuteilen. Hierzu zählen z. B. Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen, Änderungen der Behältergrößen oder Entleerungsrhythmen sowie die Anzahl der Personen bzw. Beschäftigten, welche auf dem Grundstück gemeldet sind.

Änderungen können entweder per Post an: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, per Fax 0331 289-3798 oder per E-Mail abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de (im pdf-Format) geschickt werden.

Die Formulare können auch in verschlossenen Briefumschlägen in die offiziellen Briefkästen der Landeshauptstadt Potsdam eingeworfen werden. Diese befinden sich direkt neben dem Haupteingang des Rathauses und am Zugang über die Hegelallee.

Entsprechende Änderungsformulare finden Bürgerinnen und Bürger im Internet unter https://www.potsdam.de/um-und-abmeldung.

 

Potsdam, 28.10.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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