Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2017 werden verschickt
Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2017 werden ab dieser Woche an die Potsdamer Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte verschickt. Insgesamt werden mehr als 23.500 Bescheide durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Landeshauptstadt versandt.
Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grundgebühren dienen die Daten des Einwohnermelderegisters zum Stichtag 30. Dezember 2016. Der Datenabgleich erfolgt einmalig im Jahr in Vorbereitung der Jahresbescheidschreibung. Unterjährig sind Änderungen dem Bereich Abfallentsorgung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die anfallenden Leistungsgebühren für den Bio- und Restabfall sowie die Servicegebühr für den optionalen Vollservice richten sich nach der jeweiligen Behältergröße und dem gewählten Entleerungsrhythmus.
Alle Änderungsmitteilungen, die dem Bereich Abfallentsorgung bis zum 30. Dezember 2016 zugesandt wurden, sind bereits in Abfallgebührenbescheiden 2017 berücksichtigt. Änderungen, die nach dem 30. Dezember 2016 eingegangen sind, werden zeitnah bearbeitet und die Abfallgebühren per Änderungsbescheid ab Ende Januar 2017 neu festgesetzt. Die Landeshauptstadt Potsdam bittet in diesem Zusammenhang darum, von Nachfragen und einer erneuten Zusendung der Änderungsmitteilungen abzusehen.
Für Rückfragen zu den Abfallgebührenbescheiden steht die Service-Hotline Abfallgebühren unter Tel.: (0331) 289 3799 zur Verfügung. Die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam ist unter der Telefonnummer (0331) 289 1796 zu erreichen.
Potsdam, 10.01.2017Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
