52 Millionen Euro für verschuldete Brandenburger Kommunen
In Not geratene Kommunen des Landes Brandenburg haben im zurückliegenden Jahr über 52 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten. 15 Städte und Gemeinden, darunter die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel, sowie der Landkreis Prignitz erhielten Finanzhilfen aus dem Ausgleichsfonds. Die Kommunen waren unter anderem wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in Finanzprobleme geraten, die sie nicht aus eigener Kraft lösen können.
Innenminister Rainer Speer betonte: „Der Fonds unterstreicht die fortdauernde Bereitschaft, Existenz bedrohende Situationen für die Kommunen solidarisch abzuwenden und so die kommunale Selbstverwaltung auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu stützen. Die Verantwortung für die Finanzlage liegt aber zuallererst bei den Kommunen selbst. Erst wenn eigene intensive Bemühungen zur Bewältigung der Notlage nicht mehr ausreichen, tritt der Ausgleichsfonds ein. Das ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber jenen Kommunen, die solide gewirtschaftet haben." Speer erinnerte daran, dass die Entscheidung über die Unterstützungsanträge jeweils eine eingehende Prüfung der Finanzsituation der betreffenden Kommune voraussetzt. Dabei wird unter anderem untersucht, welche Möglichkeiten der Selbsthilfe die Kommune noch ausschöpfen kann.
Die höchste Zuweisung erhielt im Jahr 2009 mit 17,5 Millionen Euro die amtsangehörige Gemeinde Heckelberg-Brunow im Landkreis Märkisch-Oderland, der zwischen 2003 und 2005 insgesamt 13,5 Millionen Euro Gewerbesteuer fehlerhaft zuflossen. Der erst vor wenigen Tagen erteilte Zuwendungsbescheid hilft der Kommune, die Rückforderung zu begleichen, die einschließlich der Zinsen ein Vielfaches des kommunalen Haushaltes ausmacht.
Seit 2001 wurden an Brandenburger Kommunen und Landkreise, aus dem durch das Innenministerium verwalteten Ausgleichsfonds, 211 Bewilligungsbescheide über finanzielle Hilfen von insgesamt 253 Mio. Euro (davon 2007 bis 2009: 72 Bescheide über 158 Mio. €) ausgereicht. So konnten dank der Unterstützung durch Zins- und Tilgungshilfen vielfach Kredite abgelöst und eine Teilentschuldung der betroffenen Kommunen erreicht werden. Innenminister Speer kündigte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung für dieses Jahr eine Evaluierung des Einsatzes der Mittel für in Not geratene Kommunen an. Neben der Gewährung von finanziellen Hilfen zum Teilausgleich der hohen Haushaltsfehlbeträge sollen insbesondere Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung und der Haushaltskonsolidierung in den Blick genommen werden, die den Betroffenen z.B. durch interkommunale Kooperationen eine effizientere Aufgabenerledigung und somit finanzielle Entlastungen ermöglichen.
Darüber hinaus sollen Mittel des Ausgleichsfonds auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes den kommunalen Aufgabenträgern über die bisherigen Möglichkeiten hinaus weitere Modernisierungsschritte eröffnen. Dazu wird eine entsprechende Anpassung im Finanzausgleichsgesetz erforderlich.
Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg
