212 nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum
In der Landeshauptstadt Potsdam sind im vergangenen Jahr 212 nicht zugelassene oder betriebsunfähige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum festgestellt worden. Das sind weniger als im Jahr 2016, als 243 Fahrzeuge festgestellt worden sind. Abgemeldete, still gelegte oder betriebsunfähige Fahrzeuge gelten laut Straßenverkehrsordnung als Gegenstände und dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Abgemeldete Fahrzeuge auf privaten Grundstücken fallen nicht in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes.
Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die keine Gefährdung für andere darstellen, wird dem Fahrzeughalter eine angemessene Frist mit grünen und roten Aufklebern am Auto gesetzt, das Fahrzeug zu entfernen. Die große Mehrzahl der Eigentümer kommt den Aufforderungen nach und transportiert die Fahrzeuge ab, doch in 30 Fällen musste auch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt tätig werden und Fahrzeuge abtransportieren lassen.
Über die Identifizierungsnummer des Fahrzeugs wird dann versucht, den letzten Halter zu ermitteln. Gegen ihn wird ein Ordnungsverfahren eingeleitet, mit dem Ziel das Fahrzeug auf Kosten des letzten Halters entfernen zu lassen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach bzw. ist er nicht mehr ermittelbar, wird es versteigert um die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Im vergangenen Jahr sind 18 Fahrzeuge versteigert worden.
Das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichem Straßenland ist mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bedroht. Die Landeshauptstadt hat im Vorjahr in 38 Fällen Bußgeldverfahren eröffnet.
Potsdam, 06.02.2018Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
