Navigation überspringen
Potsdam, 08.02.2021

Wohnraum in Potsdam soll unter besonderen Schutz gestellt werden


Landeshauptstadt legt erste Zweckentfremdungsverbotssatzung in Brandenburg vor

Gut 20 Jahre nach der Aufhebung durch die Landesregierung Brandenburg entscheiden die Stadtverordneten am 18. Februar 2021 über die Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum in der Landeshauptstadt Potsdam. Mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam (ZwEVSP) soll Wohnraum in Potsdam wieder unter besonderen Schutz gestellt und für die Wohnnutzung gesichert werden. Die Grundlage dafür bildet das Brandenburgische Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Es gibt Städten und Gemeinden in Brandenburg die Möglichkeit zum Erlass entsprechender Satzungen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Potsdam ist die erste und bislang einzige Kommune in Brandenburg, die von dieser Satzungsermächtigung Gebrauch macht. Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, sowie Gregor Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration haben das Konzept am Montag vorgestellt.

„Der Zugang zu angemessenem und leistbarem Wohnraum ist ein Grundrecht. Während der Immobilienmarkt boomt und die Preise weiter steigen, ist dieser Wohnraum Mangelware in Potsdam. Auch angesichts der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise stellt das eine ernsthafte Herausforderung für immer mehr Haushalte dar. Wir brauchen daher gerade jetzt alle verfügbaren Instrumente, um das knappe Sozialgut Wohnraum unter besonderen Schutz zu stellen“, so Brigitte Meier.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von insgesamt 19 Gemeinden, für die durch ein im Dezember 2020 veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Landes Brandenburg ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde. Unter anderem wurde durch das Gutachten bestätigt, dass der Wohnraumversorgungsgrad mit 94,31 % einen deutlichen Wohnungsmangel ausweist. Für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt fehlt es laut Gutachten rechnerisch an 5.734 Wohnungen.

Diese Mangelsituation konnte in den vergangenen Jahren trotz der intensiven Neubautätigkeit nicht behoben werden. Mit der Satzung rückt nun auch der Schutz vorhandenen Wohnraums vor anderen Nutzungen stärker in den Fokus. Eine Umnutzung bedarf künftig insbesondere einer Genehmigung, wenn Wohnraum

  • zu mehr als 50 Prozent der Gesamtflüche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlasen wird,
  • mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genutzt wird,
  • länger als sechs Monate leer steht,
  • baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist oder
  • beseitigt wird.

Das Zweckentfremdungsverbot schafft auch die Grundlage für die Erfassung und Analyse nicht- oder fehlgenutzten Wohnraums, darauf aufbauend die Möglichkeit, mit Wohnungseigentümern über eine zweckgemäße Nutzung in Kontakt zu treten und bei Bedarf auch Unterstützung anzubieten. Es soll außerdem einen klaren Handlungsrahmen für notwendige Maßnahmen zum Schutz des knappen Gutes „Wohnraum“ im angespannten Potsdamer Wohnungsmarkt formulieren. Für den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots wird nach Inkrafttreten der Satzung der Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration zuständig sein.

Dazu sagt Gregor Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration: „Ich möchte betonen, dass wir an vielen Stellen gerne, gut und eng mit kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Eigentümern zusammenarbeiten, um das soziale Wohnen in Potsdam zu stärken. Wir stehen für einen transparenten Umgang miteinander, decken Informations- und Beratungsbedarfe und suchen in konstruktiver Zusammenarbeit immer zunächst nach gemeinsamen Lösungen. Das nehmen wir uns auch für diese neue Aufgabe vor.“

Vertiefende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Zweckentfremdungsverbot wird es, bei Beschluss der Satzung, unter folgendem Link geben: www.potsdam.de/SozialesWohnen.

Potsdam, 08.02.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-02-08 15:40:48 Vorherige Übersicht Nächste


693

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 21. bis 27. April 21.04.25 - Baustellen in den Osterferien Heinrich-Mann-Allee/ Bahnhof Rehbrücke Der Landesbetrieb Straßenwesen erneuert grundhaft die Fahrbahn über eine Länge von 100m, 50m vor und 50m hinter dem Bahnübergang ...
ABSAGE: Osterfeuer im Volkspark Potsdam

ABSAGE: Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Sicherheit geht vor: Traditioneller Auftakt entfällt am 19. April 2025 17.04.25 - Das Osterfeuer im Volkspark Potsdam, das am Karsamstag, 19. April 2025, stattfinden sollte, kann in diesem Jahr leider nicht entzündet werden. Anhaltende Trockenheit sowie die Auflagen des Potsdamer Umweltamtes lassen eine ...
Bäderlandschaft Potsdam: Angebot und Preise werden angepasst

Bäderlandschaft Potsdam: Angebot und Preise werden angepasst

Start in die Strandbadsaison am 15. Mai 16.04.25 - Die Bäderlandschaft Potsdam (BLP) wird zum 1. Mai 2025 maßvolle Anpassungen bei einzelnen Eintrittspreisen für die Hallen- und Strandbäder vornehmen. Außerdem gibt es geringe Veränderungen beim ...
Traditionelles Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Traditionelles Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Mit der Bornstedter Feuerwehr am 19. April 2025 im Großen Wiesenpark 16.04.25 - Das Osterwochenende im Volkspark Potsdam beginnt mit dem traditionellen Osterfeuer. An den wärmenden Flammen treffen sich Potsdamer*innen bei Musik, Getränken und leckeren Speisen, um den Frühling stimmungsvoll zu ...
Filmpark Babelsberg: Zurück in die Zukunft

Filmpark Babelsberg: Zurück in die Zukunft

Filmpark Babelsberg und Studio Babelsberg - der legendäre Filmstandort 11.04.25 - Der Filmpark Babelsberg startet unter dem Motto „Zurück in die Zukunft“ mit voller Kraft in die neue Saison. 2025 richtet sich der Fokus ganz klar auf das, was diesen Ort berühmt gemacht hat: Die große ...

 
Facebook twitter