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Potsdam, 05.07.2021

Wirtschaftsbeigeordneter warnt: „Vollbremsung für Potsdam droht“


Landeshauptstadt soll ab 2022 ihren Status als Fördergebiet verlieren

In dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichten Entwurf der neuen Fördergebietskarte der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission steht, wird die Landeshauptstadt Potsdam erstmals ab 2022 als Nicht-Fördergebiet definiert, was für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Dabei ist die Landeshauptstadt Potsdam die einzige Kommune in den östlichen Bundesländern, die ihren Förderstatus in Gänze verliert.

Dazu Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam: „Über den Ausschluss Potsdams aus der neuen GRW-Gebietskulisse waren wir vollkommen überrascht. Dass der Förderstatus ab 2022 komplett wegfallen soll, ist besonders besorgniserregend, da uns damit für die Realisierung und Fortführung wichtiger Projekte wie etwa der Norderweiterung des Potsdam Science Parks in Golm und Neubauten weiterer Gründerhäuser die bisherige Finanzierungsgrundlage entzogen wird. Unsere Sorge gilt auch der weiteren Finanzierung des Managements des MTH MediaTech Hubs in Babelsberg, das bislang aus diesen Förderprogrammen gespeist wird. Das MTH ist eine der zwölf vom Bundeswirtschaftsministerium ernannten digitalen Kompetenzstandorte in Deutschland.
Poltische Entscheidungen müssen transparent, berechenbar und umsetzbar sein. Das ist hier leider nicht der Fall. Deshalb bitten wir die Landesregierung dringend um finanzielle und zeitliche Übergangslösungen, damit die Umsetzung geplanter und begonnener Projekte gesichert sowie notwendige Anpassungsstrategien erarbeitet werden können.“

Wie das BMWi in einer Pressemitteilung am 28. Juni 2021 mitgeteilt hat, haben Bund und Länder eine neue Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland für den Zeitraum 2022 bis 2027 beschlossen. Die Fördergebietskarte bildet die räumliche Grundlage für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – dem zentralen nationalen Wirtschaftsförderinstrument für die besonders vom Strukturwandel betroffenen Regionen. Die GRW fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, die Vernetzung und Kooperation regionaler Akteure sowie den Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur. Unterstützt werden dabei direkt Unternehmen als auch die Kommunen durch Zuschüsse sowie weiterführende Finanzierungsinstrumente.

Dank der GRW konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Potsdamer Unternehmen gefördert und wichtige wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben umgesetzt werden – wie beispielsweise die Erschließung von Gewerbegebieten, die Errichtung von Innovations- und Gründerzentren oder der Ausbau der touristischen Infrastruktur. Damit hat die GRW-Förderung wichtige und nachhaltige Beiträge für eine wirtschaftliche Transformation und Neuausrichtung der Landeshauptstadt beigetragen. Dennoch ist der Strukturwandel hin zu einer prosperierenden, wirtschaftsstarken Kommune auf dem Niveau westdeutscher Regionen wie Hamburg, Stuttgart oder München keinesfalls abgeschlossen. „Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Es ist daher absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum Potsdam als einzige Kommune in den ostdeutschen Bundesländern aus der neuen Gebietskarte herausfällt und damit seinen Förderstatus vollständig verliert. Sollte die Europäische Kommission dem Entwurf zustimmen, wird der langfristige und erfolgreiche wirtschaftliche Transformationsprozess der Landeshauptstadt in den kommenden Jahren deutlich behindert und erschwert. Dass Potsdam zudem als Regionaler Wachstumskern (RWK) sowie als größter Wissenschafts- und Forschungsstandort im Land Brandenburg den Zugang zum wichtigsten Wirtschaftsförderinstrument von Bund und Ländern verliert, ist ein falsches strukturpolitisches Signal,“ so Bernd Rubelt.

Seit mehr als 50 Jahren verfolgt die GRW das politische Ziel, das wirtschaftliche Wachstum in den strukturschwachen Regionen Deutschlands zu fördern, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern sowie die regionalen Arbeitsmärkte zu stabilisieren. Eine zentrale Rolle hat das Förderinstrument seit der Wiedervereinigung insbesondere beim Aufbau von wettbewerbsfähigen Strukturen in den neuen Bundesländern gespielt. Alle ostdeutschen Regionen (kreisfreie Städte und Landkreise) waren bisher als „förderfähig“ eingestuft und Bestandteil der GRW-Fördergebietskulisse. Die Einstufung erfolgt jeweils für eine Förderperiode anhand eines bundeseinheitlichen Kriteriensystems, das für jede Region die Arbeitslosenquote, den Durchschnittslohn, die Erwerbstätigenprognose sowie die Infrastruktur bewertet. Nach diesem sogenannten Regionalindikatorenmodell werden die einzelnen Regionen in eine Rangfolge von der strukturschwächsten bis hin zur strukturstärksten Region gebracht. Dabei fallen prosperierende Regionen aus der Fördergebietskarte heraus, struktur- und wirtschaftsschwache werden aufgenommen. Diese Definition von Fördergebieten ist von höchster förderpolitischer Bedeutung, denn die Abgrenzung der regionalen Fördergebiete gilt nicht nur innerhalb der GRW, sondern für weitere Regionalförderprogramme von EU (z.B. EFRE), Bund oder Ländern. Ein Wegfall der GRW-Förderung kann daher auch weitere förderrechtliche Konsequenzen und Einbußen zur Folge haben. „Zusätzlich zu situativen Negativeffekten der Corona-Krise gefährden diese unabgestimmten und abrupten förderpolitischen Weichenstellungen die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam massiv und nachhaltig“, so der Wirtschaftsbeigeordnete.

Potsdam, 05.07.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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