Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten
Die Landeshauptstadt Potsdam macht alle Potsdamerinnen und Potsdamer auf ihr Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Meldedaten aufmerksam. Die Meldebehörde kann entsprechend § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes in bestimmten Fällen Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Die Auskunft kann bei Anfragen an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung (zeitlich begrenzt), im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), Datenübermittlungen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Ihre Familienangehörigen angehören, Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an zuständige Stellen der Gemeinde zum Zwecke der Veröffentlichung sowie an Adressbuchverlage erfolgen. Die Auskunft beinhaltet im wesentlichen Namen, Vornamen und Anschriften von Einwohnern ab dem 18. Lebensjahr.
Das Meldegesetz beinhaltet auch, dass jeder Bürger das Recht hat, dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Bei der Neuanmeldung in Potsdam liegt neben den Erläuterungen des Anmeldeformulars ein zusätzliches Blatt im Bürgerservicecenter vor, mit dem allen besonderen Melderegisterauskünften widersprochen werden kann. Diese Widersprüche (Kombinationen sind möglich) stellen eine Übermittlungssperre dar und gelten unbefristet bis auf Widerruf. Bereits eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Ein entsprechendes Formular „Übermittlungssperre – Antrag“ kann aus dem Internet heruntergeladen (siehe "Lesen Sie auch") werden. Ausgefüllt und unterschrieben kann es dann an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden.
Potsdam, 19.02.2015Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
