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Potsdam, 22.07.2013

Waldbrandgefahr - landesweit höchste Warnstufe ausgerufen

In Brandenburg gilt seit heute landesweit die höchste Waldbrandwarnstufe IV. Die anhaltende Trockenheit lässt die Brandgefahr weiter wachsen. Bisher gab es allein in der vergangenen Woche 23 Brände, den größten bei Teupitz. Das Ministerium appelliert an die Menschen, vorsichtig zu sein.

Infrastrukturstaatssekretärin Kathrin Schneider: „Es ist kein Regen in Sicht und eine weggeworfene Zigarette kann jetzt eine Katastrophe auslösen. Die Wälder sind bisher nicht gesperrt aber die Menschen müssen vorsichtig sein. Also auf keinen Fall im Wald rauchen oder gar Feuer machen oder Grillen. Die Feuerwehren sind schon häufig im Einsatz.“

Fast immer sind Menschen und ihre Hinterlassenschaften Ursachen für Waldbrände. Die einzige natürliche Waldbrandursache sind Blitze. Im vergangenen Jahr gab es in Brandenburg 235 Waldbrände, 76 Hektar Fläche wurden zerstört.

Der größte Waldbrand in Brandenburg ereignete sich 1983, als in Großräschen 2500 Hektar Wald in Flammen standen.

Hinweise für Waldbesucher

Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen ist im Wald und in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen generell verboten.

Die Forstbehörden können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Die Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch die zuständige untere Forstbehörde. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen in der Regel unberührt.

Kraftfahrzeuge sind im Wald verboten. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Autos nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können Brände auslösen. 

Seit Beginn des Jahres 2010 ist in Brandenburg der Betrieb von Fluglaternen verboten. Der beliebte Partyspaß kann ebenfalls für den Wald gefährlich werden.

Potsdam, 22.07.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-07-22 14:00:42 Vorherige Übersicht Nächste


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