Tack: Präventionsgesetz ist gesundheitspolitisches Desaster
„Prävention und Gesundheitsvorsorge waren und sind das ungeliebte Stiefkind der schwarz-gelben Bundesregierung“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack mit Blick auf die morgige Bundesratssitzung. Zwei Tage vor der Bundestagswahl steht das vom Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz zur Förderung der Prävention auf der Tagesordnung. Sein Inkrafttreten ist aufgrund massiver Kritik aus den Ländern eher unwahrscheinlich. „Erst mussten die Länder die Bundesregierung zum Jagen tragen und nun ist das Gesetz völlig unzureichend und geht von falschen Prämissen aus“, so Tack.
Sie setzt darauf, dass eine Ländermehrheit morgen die Anrufung des Vermittlungsausschusses fordert. Damit wäre die Bundesregierung einmal mehr mit ihren gesundheitspolitischen Konzepten gescheitert. „Das ist ein Offenbarungseid für Schwarz-Gelb. Gleichzeitig wird der Weg eröffnet, dass eine neue Bundesregierung ein neues Gesetz zur Förderung der Prävention vorlegen kann, das den Namen wirklich verdient und Gesundheitsvorsorge als eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft anerkennt“, sagte Tack, die morgen an der Sitzung des Bundesrates teilnimmt und eine Plenarrede zu dem Thema hält.
Brandenburg fordert seit langem ein bundesweites Gesetz zur Förderung der Prävention, das Gesundheitsvorsorge nachhaltig in allen Politikfeldern und Lebensbereichen verankert und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Sozialleistungsträgern gemeinsam und ausreichend finanziert wird. Dazu die Ministerin: „Es geht um größere gesundheitliche Chancengleichheit in allen Gruppen und Schichten der Bevölkerung. Insbesondere sozial bedingte Ungleichheit bei Kindern und Jugendlichen können so überwunden werden.“
Für eine wirkungsvolle Gesundheitsförderung müssen angesichts des demografischen Wandels und einer Zunahme chronischer Krankheiten Bund, Länder, Kommunen und alle Sozialversicherungszweige sowie die private Krankenversicherung auf gesetzlicher Grundlage zusammen arbeiten. Das vorgelegte Gesetz beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen und die Eigenverantwortung jedes einzelnen.
Der Bundesrat hatte bereit Ende 2012 seine Anforderungen an ein umfassendes Präventionsgesetz formuliert. Am 22. März dieses Jahres hatte der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, ein Präventionsgesetz vorzulegen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Die von den Ländern geforderten Nachbesserungen am Gesetzentwurf wurden nicht umgesetzt.
Potsdam, 19.09.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
