SVV entscheidet über Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer von 15 auf 20 Prozent. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt in ihrer Sitzung am 1. April 2015 über eine entsprechende Änderungssatzung ab. Bereits in ihrer Sitzung am 4. März folgte die Stadtverordnetenversammlung einem Vorschlag des Bürgerhaushaltes und beschloss die Erhöhung der Zweitwohnungsteuer von 15 auf 20 Prozent der Nettokaltmiete. In der Votierung der Ideen zum Bürgerhaushalt hatte der Vorschlag insgesamt 2005 Punkte erhalten und damit den Platz 5 in der TOP 20-Liste der Bürgerinnen und Bürger belegt.
„Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer ist einer von mehreren notwendigen Schritten zur Erhöhung der Ertragsseite im städtischen Haushalt. Diese Schritte sind nötig, damit wir als wachsende Stadt die Leistungsfähigkeit gewinnen, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern“, so Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner.
Der zu erwartende Mehrertrag von jährlich rund 70 000 Euro wurde im bereits beschlossenen Doppelhaushalt 2015/2016 berücksichtigt. Daneben erwartet die Landeshauptstadt Potsdam, dass der Anreiz, in Potsdam einen Hauptwohnsitz anstatt eines Nebenwohnsitzes innezuhaben, erhöht wird. Dieses würde sich positiv auf die Entwicklung der Erträge, die Potsdam aus Landeszuweisungen erhält, auswirken.
Potsdam, 21.03.2015Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
