Stadtverordnete entscheiden über Abfallgebührensatzung 2011
Für das Jahr 2011 wird der Stadtverordnetenversammlung am 3. November eine neue Abfallgebührensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Abfallgebührensatzung wird jährlich hinsichtlich der Gebührensätze überarbeitet. Es handelt sich bei der Kalkulation um eine Prognoseberechnung mit in der Regel geänderten Planmengen und damit verbundenen geänderten Kostenansätzen bei den Drittbeauftragten. Da bereits drei Änderungssatzungen zur Abfallgebührensatzung aus dem Jahr 2006 vorlagen, wird zur besseren Lesbarkeit auf eine weitere Änderungssatzung verzichtet und eine neue Abfallgebührensatzung zur Beschlussfassung eingereicht. Änderungen zur bislang geltenden Fassung ergeben sich aus der Anpassung der Gebührensätze und einer redaktionellen Änderung.
In der Abfallgebührenkalkulation 2011 wurden auf Basis der für das Jahr 2011 prognostizierten Abfallmengen die Kosten der drittbeauftragten Unternehmen (STEP, MEAB) veranschlagt und die Aufwendungen der Verwaltung ermittelt. Ebenso musste das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009 für die Leistungen der Abfallentsorgung in der Kalkulation 2011 berücksichtigt werden. Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen Kostenüberdeckungen und können Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.
Insgesamt ergaben sich für das Jahr 2011 höhere Kostenansätze gegenüber dem Vorjahr, die sich wie folgt begründen. Bei den Drittbeauftragten MEAB und STEP müssen um 400.000 Euro erhöhte Kosten zum Ansatz gebracht werden, die sowohl aus höheren Planmengenansätzen infolge steigender Abfallmengen als auch aus Kostensteigerungen bei der STEP resultieren. Ebenso wurden ca. 26.000 Euro höhere Verwaltungskosten in Ansatz gebracht, die sich aus teilweise erhöhten Personalaufwendungen, einem erhöhten Kostenansatz für Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit sowie höheren Ansätzen für Gutachterleistungen ergeben. Letztere sind notwendig, da im kommenden Jahr die Neuausschreibung der Restabfallbehandlung ab dem Jahr 2012 ansteht. Hinzu kommt, dass für die Leistungen der Abfallentsorgung im Jahr 2009 ein Kostendeckungsgrad von 98,65 % erreicht und damit erstmals eine Unterdeckung in Höhe von 109.653,27 Euro ermittelt wurde. Diese wirkt sich im Jahr 2011 ebenfalls kostenerhöhend aus. Im Vergleich dazu konnten in der Gebührenkalkulation 2010 noch Überschüsse in Höhe von 719.000 Euro aus dem Jahr 2008 gebührenmindernd berücksichtigt werden.
Da gemäß Kommunalabgabengesetz kostendeckende Gebühren zu erheben sind, ergeben sich aus erhöhten Kostenansätzen auch höhere Gebührensätze für das Jahr 2011. Im Ergebnis steigt die Abfallgrundgebühr für Personen um 9,8 % (1,85 Euro) und für Einwohnergleichwerte um 13,9 % (1,53 Euro) pro Jahr. Die Abfallmengengebühr erhöht sich ebenfalls um 9,8 %.
Zur Veranschaulichung der Gebührenveränderungen zwei Beispiele:
Für einen Zwei-Personenhaushalt mit einem 60-Liter-Restabfallbehälter im 14-täglichen Entleerungsrhythmus ergibt sich insgesamt eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Jahr 2010 in Höhe von 9,7 % oder 6,57 Euro.
Bei einem Gewerbebetrieb mit 10 Beschäftigten und einem 120-Liter-Restabfallbehälter im 14-täglichen Entleerungsrhythmus schlagen die Gebührenveränderungen mit einer Gebührensteigerung von insgesamt 12,4 % oder 21,04 Euro zu Buche.
Potsdam, 26.10.2010Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
