Schwielowsee ist jetzt staatlich anerkannter Erholungsort
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat der Gemeinde Schwielowsee das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort" für die Ortsteile Caputh und Ferch verliehen. Schwielowsee ist damit der 17. Ort im Land Brandenburg und der zweite im Landkreis Potsdam-Mittelmark, der diesen Titel bekommen hat. Mit dieser Prädikatisierung würdigt das Land die langjährigen Anstrengungen der Gemeinde um ein hochwertiges und umfassendes touristisches Angebot. „Mit dem neuen Qualitätssiegel kann die Gemeinde Schwielowsee künftig noch effektiver für sich werben, neue Gäste gewinnen und wirtschaftlich erfolgreich sein", hob Minister Christoffers hervor. Gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz hat die Gemeinde jetzt auch die Möglichkeit, über die Erhebung von Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe Einnahmen für weitere touristische Projekte zu erzielen.
„Unternehmer, Vereine, Verbände und Kommune haben in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld in den Tourismus investiert. Von den Investitionen profitieren nicht nur die Gäste, sondern auch die Einwohner erfahren ein Plus an Le-bensqualität", so der Minister weiter. Seit 1994 sind in der Gemeinde Schwielowsee rund 14,5 Millionen in den Tourismus investiert worden - 12 Millionen Euro in den gewerblichen Bereich, rund 2,5 Millionen Euro in die Infrastruktur. Das Wirt-schaftsministerium hat die Investitionen, mit denen mehr als 150 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert wurden, mit rund 4 Millionen Euro gefördert.
Als wichtige Investitionen nannte Minister Christoffers neben Straßen- und Radwegebau die qualitative und quantitative Entwicklung des Hotel- und Gaststättengewerbes, den Bau von Uferpromenaden, die Modernisierung des Strandbades sowie die Entwicklung und Einführung eines touristischen Leitsystems und einer Touristeninformation in allen drei Ortsteilen der Gemeinde Schwielowsee.
Schwielowsee hat die Anerkennung heute zunächst für seine Orteile Caputh und Ferch verliehen bekommen. Der Ortsteil Geltow hat die im Brandenburgischen Kurortegesetz festgeschriebenen Voraussetzungen auf Grund der hohen Verkehrsbelastung auf der B1 und der damit verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastung nicht erfüllt. Erste Maßnahmen zur Verkehrsentlastung sind unterdessen eingeleitet. „Erbringt die Gemeinde den Nachweis, dass die Grenzwerte für einen Erholungsort nicht überschritten werden, kann auch Geltow ohne neues Verfahren die Anerkennung erhalten", machte Minister Christoffers deutlich.
Voraussetzungen für die Verleihung des Prädikates „Staatlich anerkannter Erholungsort" sind beispielsweise Maßnahmen der Ortsgestaltung, kinderfreundliche Angebote, gekennzeichnete Radwege, eine Auskunfts- und Vermittlungsstelle sowie eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
