Radfahren, aber sicher - Radverkehrskontrollen in Potsdam-Babelsberg
Brigitte Meier und Bernd Rubelt informieren vor Ort über Kontrollen der Radverkehrswege und weisen auf Gefahrenquellen für Radfahrende hin
Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, hat am 16. September 2021 gemeinsam mit Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, vor Ort in Potsdam-Babelsberg über gemeinsame Schwerpunktkontrollen der Radverkehrswege informiert. Im Anschluss haben die Beigeordneten die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes bei entsprechenden Kontrollen begleitet, auf Gefahrenquellen für Radfahrer*innen hingewiesen sowie über präventiv wirkende Maßnahmen der Verkehrsführung informiert.
„Die Attraktivität der Nutzung des Fahrrads kann erheblich gesteigert werden, wenn der Radfahrer weiß, dass er oder sie auf Radwegen sicher ans Ziel kommt. Zum Schutz der Radfahrer gehört es, das Parken auf Radwegen zu verhindern“, sagt Brigitte Meier. Durchgesetzt werden soll dieser Schutz insbesondere mit öffentlichkeitswirksamen Schwerpunktkontrollen der Radwege durch das Ordnungsamt: „Es soll sich rumsprechen, dass Radwege kontrolliert werden“, so Meier. Der erhoffte Effekt: Der Parkplatzsuchende soll gar nicht erst auf die Idee kommen, dass Parken auf einem Radweg risikolos möglich ist.
Radfahren erlebt aktuell einen Boom, dass lässt sich auch an der von der Landeshauptstadt Potsdam unterstützten Aktion „Stadtradeln 2021“ konkret ablesen. Nach zehn Tagen dieser Aktion, an der sich 3.095 Potsdamerinnen und Potsdamer beteiligen, sind bereits 276.614 Kilometer geradelt worden. Nunmehr geht es auch darum, für die Nutzung von Rädern für solche Strecken Gefahrenpotential zu minimieren und Unfallfreiheit zu maximieren. Wesentlich für diese Ziele sind vor diesem Hintergrund nicht nur Kontrollmaßnahmen, sondern auch Information und präventiv wirkende Maßnahmen der Verkehrsführung.
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt: „Wer sein KFZ auf Radwegen, Schutzstreifen und Radfahrstreifen abstellt, nimmt bewusst die Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall der Radfahrenden, in Kauf. Mit der Aktion heute wollen wir auf die reale Gefahr hinweisen, die durch dieses rücksichtslose Verhalten entstehen kann. Gerade hier in der Rudolf-Breitscheid-Straße sind die Radler gezwungen, in den fließenden Verkehr und gefährlich nah zu den Tram-Gleisen auszuweichen, wenn die markierten Radfahrbereiche blockiert sind. Gleichzeitig wollen wir nochmals auf die geltenden Regelungen dazu in der Straßenverkehrsordnung hinweisen, da diese möglicherwiese nicht allen Kraftfahrzeugführern im Detail bekannt sind.“
Der Schutzstreifen ist durch eine gestrichelte weiße Linie markiert und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Die Schutzstreifen sind für Radfahrende vorgesehen und dürfen nur im Bedarfsfall, zum Beispiel bei der Begegnung von einem Auto und einem Bus, von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Dabei dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährdet werden. Im Bereich der Schutzstreifen darf nicht geparkt werden. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 ist auch das Halten auf Schutzstreifen nicht gestattet. Da die Radfahrenden den Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen konnten, weil ihnen haltende Autos den Weg versperrten, wurde mit der Novelle ein generelles Halteverbot eingeführt.
Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene weiße Linie markiert und ebenfalls mit einem Fahrradpiktogramm auf der Straße gekennzeichnet. Der Radfahrstreifen ist benutzungspflichtig und darf nur von Fahrrädern befahren werden. Fahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen nur überqueren, um beispielsweise zu einer Grundstückseinfahrt zu gelangen oder um Parkbuchten zu erreichen. Dabei muss unbedingt Rücksicht genommen werden auf Radfahrer, die auf dem Radfahrstreifen fahren. Halten und Parken auf Radfahrstreifen ist ohne Ausnahme untersagt!
Beim Überholen von Radfahrenden auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen sollten Kraftfahrzeugträger innerorts unbedingt einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
Die Kombination von verkehrlichen Maßnahmen und der Kontrolle der umgesetzten Maßnahme führen zu einem verbesserten Klimaschutz und der Erhöhung der Lebensqualität für alle Potsdamerinnen und Potsdamer sowie zur persönlichen Sicherheit der Radfahrenden. Unter diesem Blickwinkel lässt hoffentlich der ein oder andere noch öfter sein Auto stehen.
Die Landesshauptstadt Potsdam verfolgt das Ziel die Mobilität der Potsdamerinnen und Potsdamer weg von Nutzung des eigenen Autos hin
- zur Bewältigung kurzer Strecken zu Fuß
- zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) und
- und zum Gebrauch des Fahrrads
zu entwickeln. Neben der Reduzierung des CO² Ausstoßes und damit der Entlastung der Umwelt wird eine Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität gerade in den innerstädtischen Bereichen angestrebt. Quasi nebenbei fördert erwiesener Maßen die Bewegung zu Fuß oder auch das Radfahren die Gesundheit der auf diese Weise mobilen Menschen.
Ein Weg diese Ziele zu erreichen ist die Erhöhung der Attraktivität des Radfahrens durch die Gewährleistung sicherer Radwege. Leider ist aktuell eher festzustellen, dass vorhandene Radwege zunehmend durch parkende Autos blockiert werden. Der Radfahrende ist oftmals gezwungen auf die Straße oder den Bürgersteig auszuweichen. Eine Situation, in der er sich und andere unnötigerweise gefährdet.
Potsdam, 16.09.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
