Potsdam verschickt Abfallgebührenbescheide 2015
Ab der zweiten Januarwoche verschickt die Landeshauptstadt Potsdam die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2015 an die Potsdamer Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte. Die Landeshauptstadt bittet daher, alle Änderungen betreffend Behältergrößen und Entleerungsrhythmen, Anzahl der Personen im Haushalt sowie Adressänderungen und Eigentümer- bzw. Verwalterwechsel rechtzeitig mitzuteilen. Änderungsmeldungen, die dem Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bis zum 23. Dezember vorliegen, können im Jahresbescheid 2015 noch berücksichtigt werden.
Änderungen können bitte an folgende Adresse geschickt werden: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Die Änderungen können auch per Fax an die Nummer (0331) 289 3798 geschickt werden.
Die Abfallgebühren wurden für das Jahr 2015 neu kalkuliert und bleiben im Vergleich zum Vorjahr in der Summe relativ konstant. Die Änderungen der Gebührensätze für das Jahr 2015 sind im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam 15/2014 vom 27. November 2014 auf der Seite 16 veröffentlicht. Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Abfallgrundgebühren dienen die Daten des Einwohnermelderegisters zum Stichtag 30. Dezember 2014. Die Mengengebühr richtet sich nach dem jeweiligen Restabfallbehälter und dem gewählten Entleerungsrhythmus.
Nach dem 23. Dezember 2014 eingehende Änderungen werden unaufgefordert per Änderungsbescheid ab dem 27. Januar 2015 neu festgesetzt.
Potsdam, 16.12.2014Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
