Potsdam legt neue Straßenreinigungssatzung vor
Die Landeshauptstadt Potsdam hat den Stadtverordneten heute die geplanten Neuregelungen der Straßenreinigung ab dem kommenden Jahr vorgestellt. Ziel der neuen Satzung ist es, ein nachvollziehbares und gut funktionierendes Straßenreinigungssystem zu schaffen. Dafür sind neue Reinigungskriterien erarbeitet worden, nach denen alle 1500 Straßen bewertet worden sind. Die Eingruppierung einer Straße in eine der Reinigungsklassen von I bis VI richtet sich nach der Nutzung und Bedeutung der Straße für die Allgemeinheit sowie der Art und Häufigkeit der Reinigung.
So sind künftig die Brandenburger Straße sowie ein Teil der Friedrich-Ebert-Straße in der Reinigungsklasse I mit der höchsten Reinigungspriorität und einer täglichen Reinigung mit Kehrmaschine und Besentrupp eingeordnet. Die Gebühren betragen 85,51 pro Frontmeter Grundstücksgrenze zur Straße. Die Straßen der beiden Zentren Innenstadt und Babelsberg sind in die Reinigungskategorie II (zweimal wöchentlich mit Maschine und Besen) und III (einmal wöchentlich mit Maschine und Besen) katalogisiert.
Insgesamt sind etwa 30 Straßen in den beiden Reinigungsklassen, die Reinigungsgebühren sollen im kommenden Jahr 19,95 Euro (II) pro Frontmeter Grundstück beziehungsweise 12,04 Euro (III) betragen. Etwas über 300 Straßen sind in der Reinigungsklasse IV festgeschrieben, zu denen die Magistralen der Stadt wie die Heinrich-Mann-Allee sowie die Erschließungsstraße zu öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kitas, Supermärkten und Pflegeinrichtungen in Wohngebieten gehören. Die Reinigungsgebühr beträgt für diese Anlieger 4,14 Euro pro Frontmeter Grundstücksgrenze zur Straße. Gereinigt wird im Vierwochenrhythmus mit Maschine und Besen. In der Reinigungsklasse V (gut 20 Straßen) sind ebenfalls Magistralen und Erschließungsstraßen erfasst, deren Reinigung allerdings ausschließlich mit der Kehrmaschine erfolgt. Die Gebühren betragen 1,21 Euro pro Frontmeter. Der Großteil der Straßen sind Anliegerstraßen sowie Privatstraßen und werden nicht von der Stadt gereinigt. Die Anlieger sind verpflichtet, die Straßen sauber zu halten.
Potsdam, 21.10.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
