Potsdam informiert über Umsetzung des neuen Kinderschutzgesetzes
Fälle von Kindesmisshandlungen mit Todesfolge erschüttern immer wieder die Öffentlichkeit in Deutschland. Obwohl die Statistiken eine Zunahme dieser schlimmen Vorfälle nicht bestätigen, ist die Sensibilität der Öffentlichkeit gewachsen und die letzten Jahre waren geprägt von politischen und fachlichen Debatten über die Rechte und Pflichten der staatlichen Gemeinschaft zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung. Nach langen Auseinandersetzungen in Bundestag und Bundesrat trat am 1. Januar das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen" (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft. Die Beigeordnete für Soziales und Jugend, Elona Müller-Preinesberger, sagte dazu: „Das neue Gesetz begrüßen wir ausdrücklich. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss höchste Priorität haben. Viele Vorhaben des Gesetzes werden in der Landeshauptstadt Potsdam bereits umgesetzt."
Mit dem Gesetz kommen auf die örtlichen Jugendämter und ihre Partner erweiterte Aufgaben des präventiven aber auch des eingreifenden Kinderschutzes zu. Das sogenannte Doppelmandat der deutschen Jugendhilfe, das Beratung und Unterstützung einerseits aber auch die Ausübung des staatlichen Wächteramtes andererseits beinhaltet, wird durch dieses Gesetz noch einmal gestärkt. Die Jugendämter sollen Netzwerke für frühe Hilfen und Kinderschutz aufbauen, weitere Berufsgruppen beraten aber auch die Qualitätsentwicklung bei Institutionen überprüfen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. „Die Möglichkeiten der Jugendämter werden gestärkt, um Prävention und Intervention wirkungsvoll weiter zu entwickeln", so der Leiter des Jugendamtes Norbert Schweers.
In einer aktuellen Mitteilungsvorlage informiert die Landeshauptstadt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in der kommenden Woche über die Umsetzung des Gesetzes in der Landeshauptstadt Potsdam. Erstmalig wird darin auch ausführlich auf die Meldungen der Potsdamer Bevölkerung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingegangen. Das Jugendamt muss allen Meldungen über Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung nachgehen. Grundsätzlich erfolgen nach Meldungen Hausbesuche durch zwei Mitarbeiter des Jugendamtes. Im Jahre 2011 gingen im Jugendamt 239 solcher Meldungen ein. Bei einem Drittel der Meldungen wurden durch die Mitarbeiter des Jugendamtes im Einvernehmen mit der Familie erzieherische Hilfen (ambulant und stationär) eingeleitet. In Einzelfällen waren auch sogenannte Inobhutnahmen des Jugendamtes, d.h. die zeitweilige Herausnahme der Kinder aus der Familie gegen den Willen der Eltern, erforderlich.
Die gleichbleibende Sensibilität der Potsdamer Bevölkerung im Sinne des Schutzes von Kindern wird von Elona Müller-Preinesberger und Norbert Schweers ausdrücklich positiv bewertet. Die Anstrengungen der Potsdamer Jugendhilfe, die Angebote und Netzwerke der Prävention und frühen Hilfen immer weiter auszubauen, die Ausrichtung der Arbeit an proaktiv vor reaktiv geht auf und scheint sich zu bewähren, da gegen den Bundestrend die Herausnahme von Kindern aus Familien zurückgeht und auch die Zahl der Kinder in Heimen und Pflegefamilien abnimmt.
Potsdam, 20.04.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
