Polizeimeldung: Sprünge von Brücken stellen Gefahr dar
24.07.2009 - Beamte der Wasserschutzpolizei erteilten am Donnerstagabend 18 Personen einen Platzverweis. Grund der Maßnahme war der Leichtsinn der Potsdamer, welche von der Langen Brücke in die Havel springen wollten. Gegen einen Mann, der bereits gesprungen war, wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt. Für den Springer und auch für den Schiffsverkehr bergen derartige Aktionen erhebliche Gefahren. Das Baden in der Nähe von Brücken ist deshalb auf einer Strecke von 100 Meter oberhalb sowie unterhalb verboten.
Potsdam, 24.07.2009Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg
