Notfallpläne für Brandenburgs Schulen
05.08.2009 - Bildungsminister Holger Rupprecht hat gestern in Potsdam die Notfallordner für Brandenburgs Schulen sowie das Rundschreiben gegen Gewalt des Ministeriums und die Anti-Gewalt-Fibel des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) präsentiert.
"Ich freue mich, dass wir mit den Notfallordnern und dem Rundschreiben gegen Gewalt unseren Schulen noch bessere Handlungsanleitungen als bisher an die Hand geben können, um ihnen beim Umgang mit Krisensituationen und Gewaltvorfällen Sicherheit zu geben. Die Anti-Gewalt-Fibel ergänzt diese Unterlagen um Hilfen zur langfristigen und vorbeugenden pädagogischen Arbeit in Schule und Unterricht", so Minister Rupprecht.
1. Notfallpläne
Die Notfallpläne orientieren sich eng am Berliner Vorbild. Sie werden gegenwärtig gedruckt und sollen in allen Schulen des Landes Brandenburg in der Vorbereitungswoche zur Verfügung stehen.
Es wird bei den Plänen zwischen drei Gefährdungsstufen unterschieden, wobei 23 verschiedene Notfälle abgebildet sind. Zu jedem einzelnen Notfall finden die Schulleiter in den Plänen konkrete Handlungsanleitungen, die unterschieden sind in Sofortreaktion, Hinweise zu Eingreifen bzw. Beenden, Hinweise zur Opferhilfe und einzuleitenden Maßnahmen, zu notwendigen Informationen an verschiedene Stellen und Hinweise zur Nachsorge. Diese Hinweise können in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet werden.
Ergänzt werden diese konkreten Handlungsanleitungen durch Gesetzestexte, Hinweise zum Umgang mit der Presse und zur Trauerarbeit sowie durch ein umfangreiches Verzeichnis von Ansprechpartnern.
2. Rundschreiben 6/09
Hinsehen - Handeln - Helfen Angstfrei leben und lernen in der Schule
Mit dem Rundschreiben wird allen in den Schulen Verantwortlichen ein Handlungspapier zur Verfügung gestellt, um sie darin zu stärken, dass sie Gewalt erkennen und begegnen können. Gezielte und wirksame Prävention bedeutet: Gewalt zum Thema machen, deeskalieren und intervenieren zur Vermeidung und Verringerung von Gewaltvorfällen und Straftaten.
Das Rundschreiben beschreibt dabei die Grundsätze des Handelns wie z.B. dass die Gewalttat zu ächten ist, nicht aber die Person, dass die Perspektive des Opfers deutlich werden muss oder der Vorrang der Wiedergutmachung vor der Repression.
Das Vorgehen bei Gewaltvorfällen wird im Detail geregelt wie auch die Maßnahmen zur Aufarbeitung des Sachverhalts. Den Schulen werden Informationen an die Hand gegeben, bei welchen Vorfällen die Polizei zu beteiligen ist, wer Anzeige zu erstatten hat und wie unter anderem mit strafunmündigen Kindern umzugehen ist.
Besonders geht das Rundschreiben auf Straftaten ein, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Verbreitung von Propagandamitteln oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Abschließend werden Ansprechpartner benannt, bei denen die Schulen Rat und Unterstützung bei Gewaltvorfällen finden können.
3. Anti-Gewalt-Fibel
Die Anti-Gewalt-Fibel ist vom LISUM für die Länder Berlin und Brandenburg ent-wickelt worden. Im Sinne langfristiger und vorbeugender pädagogischer Arbeit unterstützt diese Broschüre die Schulen darin, Konflikten zu begegnen und das Aufkommen von Gewalt durch kooperatives und soziales Lernen zu verhindern. So enthält die Broschüre u.a. eine Anleitung zur Streitschlichtung für jüngere Schülerinnen und Schüler und Trainingsvorschläge zum Verhalten und zur Kooperation in Konfliktsituationen.
Die Anti-Gewalt-Fibel ist damit eine wertvolle Ergänzung sowohl zu den Notfallplänen und dem Rundschreiben 6/09 Hinsehen - Handeln -Helfen wie auch zu schon vorhandenen Publikationen des LISUM wie der Anti-Mobbing-Fibel oder der Broschüre "PIT-Prävention im Team".
Den Schulen im Land Brandenburg liegen damit aktuelle pädagogische Materialien zur Gewaltprävention vor. Mit dem Rundschreiben "Hinsehen - Handeln - Helfen" verfügen Schulleitungen und Lehrkräfte über verbindliche Hinweise zum Umgang mit Straftaten und Gewaltvorfällen, die ihnen praktische Hilfe und Handlungssicherheit geben. Darüber hinaus liegen zum neuen Schuljahr die Notfallpläne für extreme Krisensituationen vor.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
