Notbetreuung ab dem 4. Januar 2021 in Planung
Land will bis 22. Dezember Berechtigte definieren / Eltern können Unterlagen vorbereiten
Mit den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist ab dem 4. Januar 2021 der Präsenzunterricht auch an Schulen in Potsdam untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe, deren Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten, soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Das Land Brandenburg hat angekündigt, spätestens bis zum 22. Dezember zu definieren, auf welche Personenkreise dies zutrifft.
„Wir möchten den Eltern aber schon vor den Feiertagen die Möglichkeit geben, sich auf diesen Umstand vorzubereiten. So können beispielsweise Antragsunterlagen schon jetzt ausgefüllt werden und auch die Bescheinigung des Arbeitgebers kann organisiert werden, um keine Zeit zu verlieren“, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Noosha Aubel. Sobald feststeht, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat, wird die Landeshauptstadt Potsdam auf ihrer Website über das weitere Antragsprozedere informieren.
Für Eltern von Kindern der Grundschulen und Primarstufen:
Sofern Eltern oder Sorgeberechtigte davon ausgehen, dass ihre berufliche Tätigkeit dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen ist und sie absehbar ab dem 4. Januar 2021 eine Notbetreuung für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen, können sie bereits jetzt den Antrag auf Notbetreuung (online hier zu finden) ausfüllen und die Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeber einholen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Möglichkeit einer häuslichen Betreuung Vorrang hat. Sobald bekannt ist, wie die Gruppe der Anspruchsberechtigten definiert ist und Eltern davon ausgehen, darunter zu fallen, sollte der gut leserlich ausgefüllte Antrag unverzüglich per E-Mail eingereicht werden. Die entsprechende E-Mailadresse wird allerdings erst veröffentlicht, wenn das Land Brandenburg die Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung definiert hat und eine kommunale Prüfung der Anträge möglich ist.
Für Eltern von Kindern in vorschulischer Kindertagesbetreuung:
In der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder mit der Bundeskanzlerin hat man sich am 13. Dezember darauf verständigt, dass Kindertagesstätten geschlossen werden und eine Notbetreuung eingerichtet wird. Davon weicht das Land Brandenburg ab. Aktuell vertritt das Land die Position, Kitas und Krippen geöffnet zu lassen. Dies kann sich sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene kurzfristig ändern. Eltern von Kindern dieser Altersgruppe, die sich zum Personenkreis der im Bereich der kritischen Infrastruktur zählen und die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen könnten, werden daher vorsorglich gebeten, den Antrag auf Notbetreuung für den Vorschulbereich (online hier zu finden) zu nutzen – um für den Fall einer eventuellen Schließung vorbereitet zu sein und den Antrag gegebenenfalls einreichen zu können.
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
