Neue Abfallsatzungen für das Jahr 2020 vorgelegt
Grundgebühren sinken / Gebühren für Restabfall erhöhen sich leicht
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam hat den Stadtverordneten die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Am Donnerstag haben die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, die Fachbereichsleiterin für Ordnung und Sicherheit, Marina Kluge, und die Leiterin des Bereiches Öffentlich-Rechtlicher Entsorgungsträger, Nicole Prestin, die Änderungen in der Abfallsatzung vorgestellt.
In der vorgelegten neuen Abfallgebührensatzung wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2020 angepasst. Im Ergebnis der Kalkulation sind leicht sinkende Grundgebühren und steigende Leistungsgebühren insbesondere für Restabfall zu verzeichnen.
Die Grundgebühr für Haushalte sinkt um 0,30 Euro pro Person und Jahr, von aktuell 27,03 Euro auf dann 26,73 Euro. Die Leistungsgebühr für Restabfall erhöht sich zwischen 6 und 9 Prozent, jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße. Die Bioabfallgebühr erhöht sich geringfügig zwischen 0,5 und 2 Prozent bei den kleineren Biotonnen (60 und 120 Liter) und verringert sich bei den größeren Biotonnen (240 und 660 Liter) zwischen 0,6 und 3 Prozent.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 80 Liter Restabfalltonne (Leerung alle zwei Wochen) und einer 60 Liter Bioabfalltonne mit wöchentlicher Leerung erhöht sich der Jahresbeitrag von derzeit 220,23 Euro auf 224,77 Euro im Jahr 2020.
Die Gebührenerhöhung im Restabfallbereich ist vor allem auf die geschätzte Steigerung der Kosten bei der Restabfallbehandlung zurückzuführen. Seit dem 1. Quartal 2019 laufen europaweite Vergabeverfahren für die Leistungen der Restabfall-/Sperrmüllverwertung sowie die Bioabfallverwertung zum 1. Januar 2020. Da die Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen sind, wurden in der Kalkulation die zukünftig zu erwartenden Preisen nach den aktuellen Marktpreisen geschätzt.
So entstehen allein für die Restabfallentsorgung Mehrkosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro und für die Sperrmüllentsorgung in Höhe von 240.000 Euro im Vergleich zum Jahr 2019.
Ebenfalls berücksichtigt bei der Abfallgebührenkalkulation wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von circa 1,3 Millionen Euro. Diese bewirkt, dass sich die stark gestiegenen Entsorgungspreise nicht noch stärker auf die Abfallgebühren auswirken.
Die Überdeckung resultiert zum einen aus höheren Verwertungserlösen für Altpapier, Schrott und Alttextilien. Andererseits gab es Rückzahlungen wegen nicht getätigter Planinvestitionen und Rückzahlungen aus einem Preisvorbehalt für Dieselkosten der Stadtentsorgung Potsdam GmbH. Des Weiteren sind, aufgrund gesunkener Restabfall- und Sperrmüllmengen, geringere Kosten für die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle angefallen.
Potsdam, 29.08.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
