Mietspiegel 2010 vorgestellt
Heute stellten Vertreter des Arbeitskreises „Mietspiegel" den neu erstellten qualifizierten Mietspiegel für die Landeshauptstadt Potsdam vor. Der Mietspiegel ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Zusammenarbeit von Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände, der kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungswirtschaft, sowie der Stadtverwaltung Potsdam.
Er stellt eine Übersicht über die im Erhebungszeitraum im Gemeindegebiet Potsdam gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit dar. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurden nur solche Mieten einbezogen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten) abgesehen, geändert wurden. Für den neuen Mietspiegel wurden insgesamt 20.847 Mietdaten ausgewertet.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird, im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Das trifft auf den vorliegenden Mietspiegel zu. Dem qualifizierten Mietspiegel kommt eine stärkere rechtliche Beweiskraft zu. Nach § 558d BGB wird unterstellt, dass die in ihm ausgewiesenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Darüber hinaus wurde mit dem nun vorliegenden Mietspiegel für die Landeshauptstadt Neuland betreten. Erstmals wurden in dem Mietspiegel energetische Merkmale aufgenommen, die eine gerechtere Kostenverteilung energetischer Sanierungsmaßnahmen bewirken sollen. Durch eine gesonderte Ausweisung von Wohnungen in energetisch aufwändig sanierten Objekten werden nur die Mieter mit den energetisch bedingten Mehrkosten in der Miete belastet, die auf der anderen Seite Nutznießer der energetischen Sanierungen sind und dadurch mit geringeren Betriebskosten belastet werden.
Zur Einordnung einer konkreten Wohnung in die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Mietspannen wurden erstmals auch Merkmale zum Wohnumfeld in den Mietspiegel aufgenommen.
Auch mit diesen qualitativen Neuerungen, die der konkreten Entwicklung am Potsdamer Wohnungsmarkt Rechnung tragen, trägt der Mietspiegel nach Überzeugung der im Arbeitskreis Mietspiegel arbeitenden Parteien wie bisher zur Verbesserung von Transparenz am Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt Potsdam bei und wirkt streitmindernd.
Für Mietvertragsparteien bietet der Mietspiegel die Möglichkeit, bei bestehenden Mietverhältnissen in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Der neue Mietspiegel ersetzt den Mietspiegel aus dem Jahr 2008. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich seiner Ortsteile.
Im Vergleich der im Mietspiegel 2008 ausgewiesenen Vergleichsmieten sind die im vorliegenden Mietspiegel 2010 ausgewiesenen Mietspannen für nicht preisgebundene Wohnungen erneut angestiegen. Damit setzt sich der Trend aus den zurückliegenden Jahren fort, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass die Nachfrage nach Wohnraum in der Landeshauptstadt deutlich stärker gewachsen ist als das Angebot.
So stiegen die Mittelwerte der Netto-Kaltmieten je m² Wohnfläche je nach Art der Wohnung zwischen 0,10 Euro und 1,93 Euro an. Lag die ortsübliche Vergleichsmiete für eine zwischen 1949 und 1970 errichtete, voll ausgestattete Wohnung mit 65 m² nach Sanierung nach dem alten Mietspiegel bei 5,40 Euro/m², so weist der neue Mietspiegel dafür einen Wert von 5,54 Euro/m² aus. Nur in wenigen Segmenten liegen die im aktuellen Mietspiegel ausgewiesenen Durchschnittsmieten unter denen des Mietspiegels 2008.
Der Mietspiegel 2010 steht allen Nutzern des Internet zur Ansicht und als herunterladbare PDF-Datei unter der Adresse Potsdam.de -Leben in Potsdam - Wohnen - Mietspiegel zur Verfügung. Darüber hinaus wird er ab November bei den Vermietern, den Mietervereinen der Stadt sowie in der Stadtverwaltung als Broschüre verfügbar sein. Auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt, sowie in den Zeitschriften der großen Vermieter der Stadt und des Haus- und Grundeigentümervereins ist vorgesehen.
Potsdam, 28.10.2010Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
