Kündigung des Nutzungsvertrages für die AfD ist wirksam, Oberverwaltungsgericht hebt Beschluss des Verwaltungsgerichtes auf
Landeshauptstadt Potsdam
Die durch die Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochene Kündigung des Vertrages zur Nutzung von öffentlichen Schulräumen für eine Wahlveranstaltung der AfD ist wirksam. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in dieser Woche eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aufgehoben. Damit ist die juristische Auseinandersetzung zwischen der Landeshauptstadt und einem AfD-Bundestagsabgeordneten um die Überlassung von Räumen im städtischen Humboldt-Gymnasium für einen angeblichen Bürgerdialog beendet. Der AfD-Bundestagsabgeordnete muss laut Beschluss des OVG die Kosten des Verfahrens tragen. „Das von der AFD gefeierte erstinstanzliche Urteil ist damit hinfällig. Es war richtig, das Oberverwaltungsgericht zu bemühen“, erklärte Oberbürgermeister Mike Schubert.
„Wir hätten gerne grundsätzlich juristisch klären lassen, ob man die Stadt bei der Anmietung von öffentlichen Räumen über die wahren Gründe einer politischen Veranstaltung im Unklaren lassen darf. Die AfD hat sich einer juristischen Klärung und Entscheidung entzogen, wenigstens muss Sie nun durch die Entscheidung des Gerichtes dafür die Kosten tragen“, sagt Schubert. Bereits in der vergangenen Woche hat er in der Stadtverordnetenversammlung angekündigt, die Vergabepraxis von öffentlichen Schulräumen für Wahlveranstaltungen überprüfen zu lassen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete hatte einen Bürgerdialog angemeldet und in der Anmeldung darauf hingewiesen, dass es keine Wahlveranstaltung ist. Um dem Bundestagsabgeordneten im Rahmen seines Mandates den Bürgerdialog zu ermöglichen, hat die Verwaltung dem Antrag zugestimmt. Nachdem die AfD in den sozialen Medien für eine Veranstaltung der AfD zur Landtagswahl geworben hat, hat die Verwaltung den Nutzungsvertrag gekündigt. Die Kündigung hat durch das Urteil des OVG, maßgeblich hierfür waren verfahrensrechtliche Gründe, Bestand.
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