Kontrollen zum Nichtraucherschutzgesetz
Am Samstag, dem 27. Februar waren in den Abendstunden Mitarbeiter des Ordnungsamtes (AG Gewerbeangelegenheiten) der Stadtverwaltung Potsdam unterwegs, um in Potsdamer Gaststätten die Einhaltung des Brandenburgischen Nichtrauchendenschutzgesetzes (BbgNiRSchG) zu kontrollieren.
In Zweierteams wurden Kontrollschwerpunkte der Gastronomiebetriebe in Drewitz, Babelsberg und Schlaatz aufgesucht. Insgesamt wurden 20 Gaststätten überprüft. In neun Fällen wurden Verstöße gegen das BbgNiRSchG festgestellt, welche die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben. Die Bußgeldhöhe nach dem BbgNiRSchG kann eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
Auch für den "rauchenden" Gast kann es teuer werden, denn hier kann die Geldbuße bis zu 100,00 Euro betragen. An diesem Abend blieb es aber bei präventiven Maßnahmen gegenüber den rauchenden Gästen. Insgesamt wurden mehr als 20 Gäste beim "Rauchen" festgestellt. Sie wurden belehrt und auf mögliche ordnungsrechtliche Folgen hingewiesen.
Ausnahmen vom Rauchverbot sind im BbgNiRSchG eindeutig geregelt.
Danach ist das Rauchen nur erlaubt, wenn
- die Einraumgaststätte eine Gastfläche von weniger als 75 m² hat und über keinen abgetrennten Nebenraum verfügt
- diese lediglich eine Schankerlaubnis besitzt (keine Speisen) und
- durch eine entsprechende Kennzeichnung im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gewährleistet ist, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet ist.
Sofern eine oder mehrere der genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, gilt das Rauchverbot und Verstöße sind entsprechend zu ahnden.
Ebenfalls gilt das Rauchverbot bei geschlossenen Veranstaltungen, wie beispielsweise einer privaten Festlichkeit. Es gibt keine Ausnahme vom Rauchverbot, da die schädlichen Feinstaubpartikel des Tabakrauches in den Räumen trotz Lüftung haften bleiben und somit zu gesundheitlichen Schädigungen führen können.
Die Ergebnisse an diesem Abend haben gezeigt, dass es erforderlich ist, zur Durchsetzung des Nichtrauchendenschutzgesetzes auch weiterhin verstärkt Kontrollen in der Landeshauptstadt Potsdam durchzuführen.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
