Kitaelternbeitragsordnung in der Landeshauptstadt Potsdam: Fünf Varianten einer möglichen Empfehlung liegen vor
Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam legt der SVV zu ihrer Sitzung am 25. August fünf Varianten möglicher Kitaelternbeitragssätze vor. Die Varianten wurden entsprechend des Auftrags der Stadtverordneten berechnet, einschließlich der resultierenden Elternbeitragsaufkommen und der Effekte auf den städtischen Haushalt.
„Damit haben wir seitens der Verwaltung die Grundlagen geschaffen, zu einheitlichen Elternbeiträgen zurückzukehren. Ich hoffe darauf, dass uns die nun folgende Diskussion diesem Ziel schnell näherbringt“, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Noosha Aubel. Die ermittelten Varianten bilden den Ansatz zur Diskussion der weiteren, rechtssicheren Gestaltung einer stadtweiten Kitaelternbeitragsordnung. Bei zeitnahem Abschluss der Gremienbefassung wird die Empfehlung zu einer der Varianten zum Beginn des Jahres 2022 angestrebt.
Die Variantenberechnungen waren notwendig geworden, da nach Intention des Brandenburgischen Kitagesetzes sowie nach schriftlicher Positionierung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eine Situation in der Landeshauptstadt Potsdam eintrat, in welcher von der bislang getragenen Praxis stadtweit einheitlicher Elternbeiträge abgewichen werden musste. In Ergebnis entwickelten sich seit August 2020 trägerbezogene, voneinander abweichende Elternbeitragsordnungen im Potsdamer Stadtgebiet.
Grundlage für entsprechende Simulationsberechnungen waren unter anderem mehr als 12.000 Datensätze von erhobenen anonymisierten Ist-Elterneinkommen. Die berechneten fünf Varianten inkl. der dazugehörigen simulierten Beitragsaufkommen sind dabei:
1. trägerbezogene Elternbeitragsordnungen nach §17 KitaG
2. einheitliche Elternbeitragsordnung auf Basis der niedrigsten trägerbezogenen Höchstbeiträge
3. einheitliche Elternbeitragsordnung, bei der jeder Träger die Beitragstabelle nur bis zu seinem jeweiligen individuellen Höchstbeitrag anwendet
4. trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen ohne Grundstücks- und Gebäudekosten
5. einheitliche Elternbeitragsordnung, die nicht für die im Höchstbeitrag stark nach unten abweichenden Träger Anwendung findet (diese mit eigener Beitragsordnung)
Die Varianten mit den größten Änderungen im Beitragsaufkommen sind die Variante 4, bei welcher das Beitragsaufkommen prognostiziert um circa 2,95 Millionen Euro sinken würde (Mehrbelastung für den städtischen Haushalt) sowie die Variante 5.1 (unter Zugrundelegung der landesseitigen Empfehlungen), bei welcher mit einem steigenden Beitragsaufkommen um circa 3,18 Millionen Euro zu rechnen wäre.
Potsdam, 12.08.2021
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