Innenminister Speer begrüßt Karlsruher Urteil
Brandenburgs Innenminister Rainer Speer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. „Im Zentrum der Kritik des Gerichts steht die Feststellung, dass die angegriffenen Regelungen insgesamt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Das Gericht hat sich darauf aber nicht beschränkt, sondern zugleich Wege zu einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsdaten aufgezeigt", sagte Speer in Potsdam.
Die Datenspeicherung sei aus Sicht der Verfassungsrichter nicht von vornherein verfassungswidrig, müsse aber hohen Anforderungen hinsichtlich der Verwendungszwecke, der Datensicherheit und der Transparenz genügen, erläuterte der Innenminister. Dies sei mit den jetzigen Regelungen nicht gegeben.
„Die bisherigen Regelungen gehen dem Verfassungsgericht insgesamt zu weit. Das Urteil des Gerichts ist deutlich im Ton und nachvollziehbar in der Sache. Aufgabe der Politik ist es jetzt, Regelungen zu schaffen, die die Speicherung und Nutzung von Daten zur Bekämpfung von Kriminalität ermöglichen und dabei zugleich den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen", unterstrich Speer. Das Gericht habe in seinem Urteil klar erkennen lassen, dass es solche grundgesetzkonformen Regelungen für möglich halte und habe dazu selbst wichtige Hinweise und Anforderungen formuliert.
Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg
