Höchstgeschwindigkeit wird auf 70 km/h reduziert
Auf einzelnen Straßenabschnitten in der Landeshauptstadt darf künftig nicht mehr so schnell gefahren werden wie bisher. Im Juli wird auf acht Abschnitten im Landstraßennetz die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 bzw. 100 Kilometer pro Stunde auf 70 km/h reduziert. Hintergrund ist der im vergangenen September veröffentlichte Landstraßenerlass des Landes Brandenburg zur Erhöhung der Sicherheit auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand. So wird es unter anderem auf der Bundesstraße 1 zwischen Potsdam und Geltow zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h kommen. "Durch diese Maßnahmen wird dem Erlass Rechnung getragen und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht", sagte Torsten Wustrack, Leiter der zuständigen Potsdamer Straßenverkehrsbehörde.
In den vergangenen Monaten sind insgesamt 23 Straßen bzw. Straßenabschnitte auf dem Gebiet der Landeshauptstadt von der Potsdamer Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium und dem Landesbetrieb Straßenwesen betrachtet worden. Untersucht worden ist, ob der Erlass an den Straßenabschnitten gilt und ob aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Im Ergebnis dessen hat die Ordnungsbehörde in der vergangenen Woche das Aufstellen von geschwindigkeitsreduzierenden Verkehrszeichen an acht Straßenabschnitten außerhalb der geschlossenen Ortschaft angeordnet. An allen Straßenabschnitten steht ein dichter Baumbestand gemäß dem Runderlass, zudem fehlen auf den Abschnitten die als geeignet angesehenen Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Der Baumbestand muss laut Erlass auf 500 Meter Straßenlänge mindestens 15 Bäume mit mindestens 25 Zentimeter Stammumfang und einem Fahrbahnabstand von höchstens 4,50 Meter aufweisen.
Betroffen sind folgende Straßenabschnitte in Potsdam: Kuhforter Damm zwischen Ortsausgang Potsdam und Werderscher Damm; Verbindungsstraße zwischen Fahrland und Kartzow; B 1 zwischen Ortsausgang Potsdam und Geltow; B 273 zwischen Ortsausgang Potsdam und Neumanns Erntegarten; B 273 Richtung Potsdam zwischen Zufahrt Ortsteil Schlänitzsee und Am Heineberg; L 902 zwischen Abzweig Golmer Chaussee/Geiselbergstraße und Ortsteil Grube; L 92 zwischen Ortsausgang Uetz und Brücke über Havelkanal; L 92 zwischen B 273 und Ortslage Uetz
Der "Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums des Inneren zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen mit angrenzend dichtem Baumbestand ohne vorgelagertes Fahrzeug-Rückhaltesystem außerhalb geschlossener Ortschaften im Land Brandenburg" ist am 14. September im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 36 veröffentlicht worden. Darin wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, Unfälle mit Todesfolge bzw. schweren Verletzungen zu verhindern. Wie es in dem Erlass heißt, kann allein durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 100 auf 70 km/h die Aufprallenergie bis 50 Prozent reduziert werden. Zudem eignet sich die Reduzierung um den Verkehrsfluss zu verstetigen, die unterschiedlichen Geschwindigkeitsniveaus harmonisieren und Überholmanövern vorbeugen.
Angebracht werden noch im Juli Schilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h (Zeichen 274-57 StVO), wir bitten die Autofahrer um erhöhte Aufmerksamkeit.
Potsdam, 27.06.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
