Gründerbriefe - Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges
Das Dezernat zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität des LKA ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen einen 29-jährigen Deutschen aus Schwielowsee wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Der Beschuldigte ist Inhaber einer Firma, über die er bundesweit unverlangt sogenannte „Gründerbriefe" per Nachnahme versandt haben soll.
Bei diesen „Gründerbriefen" handelt es sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand um eine wertlose Urkunde, versehen mit den Daten eines neu gegründeten Unternehmens. Durch die Geschädigten waren kurz zuvor die Eintragungen ihrer neu gegründeten Unternehmen in den Handelsregistern der jeweils zuständigen Amtsgerichte vorgenommen worden. Anschließend erhielten sie diese „Gründerbriefe", die dadurch bei ihnen den Eindruck erweckten, dass sie von den Amtsgerichten stammten und mithin ein amtliches Dokument enthielten. Der eigentliche Absender des Briefes war für die Empfänger nicht erkennbar.
Es besteht der Verdacht, dass sich der Beschuldigte die Anschriften dieser Unternehmen einfach aus den entsprechenden Bundesanzeigern verschafft hatte und durch die geschilderte Art der Versendung dann erreichte, dass eine Vielzahl der Empfänger die Nachnahmesendung annahmen und je nach Einzelfall zwischen 55 und 57 € Nachnahmegebühr entrichteten. Hätten die Adressaten von Anfang an gewusst, dass es sich hierbei um eine wertlose Urkunde handelt, hätten diese die Nachnahmegebühr mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entrichtet.
Vor diesem Hintergrund vollstreckten am gestrigen Vormittag insgesamt 12 Beamte des LKA die durch das Amtsgericht Potsdam auf Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse. Dabei wurden u. a. mehrere Computer und Laserdrucker sowie zahlreiche Akten beschlagnahmt. Nach bisher gewonnen Erkenntnissen soll der Beschuldigte bundesweit ca. 2.000 Firmen angeschrieben haben. Davon haben ca. 1.200 Firmen nicht reagiert. Von den ca. 800 Firmen, die die Nachnahmegebühr entrichtet haben, haben bisher ca. 200 Firmen der Zahlung widersprochen und Anzeige erstattet. Die Auswertung der Beweismittel erfolgt im Dezernat zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität des LKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft Potsdam und dauert an.
Vor dem Hintergrund dieses Falles ist erneut zu appellieren, entsprechende „amtliche Schreiben" genau zu prüfen. Bei Unklarheit sollte entsprechend vor der Leistung von Zahlungen immer mit dem Absender Rücksprache genommen bzw. die Beratung durch externe Experten, z.B. der Industrie- und Handelskammern oder der Sachgebiete Prävention der polizeilichen Schutzbereiche, gesucht werden. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, sollte zudem schnellstmöglich Anzeige erstattet werden.
Veröffentlicht von:
Polizei Potsdam
