Geflügelpest: Beobachtungsgebiet in Potsdam aufgehoben
Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Allgemeinverfügung, in der ein Teil des Stadtgebietes aufgrund des Geflügelpesterregers zum Beobachtungsgebiet erklärt wird, aufgehoben. Am Mittwoch, 28. Dezember 2016, ist die Frist für das Beobachtungsgebiet abgelaufen. Da es bis zum heutigen Tag keine neuen Nachweise von krankmachenden Influenzaviren bei Wildvögeln in diesem Bereich gab, ist die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 2. Dezember 2016 aufgehoben. Weiterhin gilt aufgrund der Verfügung vom 25. November 2016 im gesamten Stadtgebiet eine Stallpflicht für Geflügel und alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten.
In Potsdam-Mittelmark wurde Ende November und Anfang Dezember bei zwei verendeten Wildvögeln der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Durch das Veterinäramt sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei der Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes um den Fundort des infizierten Wildvogels.
Aufgrund der aktuellen Verbreitung des Geflügelpestvirus H5N8 bei Wildvögeln in Europa muss von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen werden. Hiervon sind insbesondere Haltungen in der Nähe von Rast- und Sammelplätzen von Wildvögeln, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln, betroffen. Erste Anzeichen für eine Infektion des Geflügels sind eine erhöhte Sterblichkeitsrate, verringerte Wasser- und Futteraufnahme, Schwäche und neurologische Symptome. Solche Fälle müssen unverzüglich einem Tierarzt gemeldet werden.
Das heißt, die Aufstallungspflicht, das Ausstellungsverbot und die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Bestände sind für alle Halter von Geflügel weiter verbindlich und unbedingt einzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, vermehrte Totfunde von Wildvögeln insbesondere Wasser- und Raubvögel dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.
Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, müssen dieses unverzüglich nachholen. Vergessen werden sollte auch nicht die Stichtagsmeldung zum Jahresbeginn bei der Tierseuchenkasse.
Potsdam, 28.12.2016Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
