Gartenabfälle nicht verbrennen
Gartenabfälle, wie frischer Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und Rasenschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden.
Diese sollten kompostiert oder mittels eines kostenpflichtigen Laubsackes (100 L) über die STEP entsorgt werden. Die Gartenabfälle können aber auch kostenpflichtig bei der Kompostanlage der STEP in Nedlitz, Lerchensteig 25b oder dem Recycling- und Kompostierbetrieb, Drewitzer Straße, Zufahrt am Bahnübergang, angeliefert werden.
Durch die Verbrennung von Gartenabfällen werden nicht nur Nachbarn unnötig belästigt, sondern die Verbrennungsrückstände führen auch zu einer Anreicherung von gesundheitsbeeinträchtigenden Schadstoffen und Feinstaub in der Luft.
Für alle, die im Rahmen ihres Frühjahrsputzes ein Feuer zum Verbrennen von Abfällen, Baumaterialien und anderen Gegenständen nutzen wollen, noch der Hinweis, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die vom Bereich Umwelt und Natur mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Potsdam, 04.03.2011Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
