Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt im Zeitraum 2010 bis 2013 unternehmerische Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Handels, der Gastronomie und des produzierenden Handwerks. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg von 14. Juni 2010.
Oberbürgermeister Jann Jakobs betont: „Mit diesem Förderprogramm haben wir erstmals die Möglichkeit auch Händler, Gastronomen und Handwerksbetriebe zu unterstützen, die bisher nicht förderfähig waren. Die Landeshauptstadt Potsdam wird die KMU-Förderung bis 2013 mit jährlich 50.000 Euro mitfinanzieren. Damit können Investitionen von jährlich rd. 1 Mio. Euro zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden. Außerdem soll dadurch die Attraktivität der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Handels gesteigert und die Stabilisierung des produzierenden Handwerks erreicht werden."
Die Grundsätze dieser Förderung in der Landeshauptstadt Potsdam orientieren sich an den mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) definierten Leitbildern sowie den inhaltlichen und räumlichen Handlungskonzepten und Schlüsselmaßnahmen. Sie wurden durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2009 beschlossen.
Es werden unternehmerische Maßnahmen von KMU des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen Einkaufsinnenstadt und Stadtteilzentrum Babelsberg unterstützt. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen zur Neuansiedlung oder Existenzgründung sowie um Erweiterungen oder Modernisierungen vorhandener Geschäfte. In diesen beiden Bereichen sollen auch Maßnahmen des Einzelhandels und der Gastronomie gefördert werden, die zur Attraktivitäts- und Funktionssteigerung des öffentlichen Raums, Verbesserung des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität städtischer Räume für Bewohner und Touristen nachhaltig beitragen.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Förderung sind unternehmerische Maßnahmen zur Stabilisierung des Handwerks des produzierenden Bereichs, insbesondere für die Standortsicherung, -verlagerung oder -erweiterung, aber auch für Modernisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Neuansiedlungen in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Landeshauptstadt Potsdam. Förderfähig sind auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Stadt.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Grundförderung beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wovon 30 % aus EFRE-Mitteln und 5 % durch die Landeshauptstadt Potsdam bereit gestellt werden. Eine Erhöhung dieses Grundfördersatzes durch Festbeträge kann bei Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze erfolgen. Der Höchstfördersatz (Grundförderung und Festbeträge) beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstförderung insgesamt max. 200.000 Euro.
Wie funktioniert es?
Interessierte Unternehmen wenden sich an den Bereich Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam und erhalten dort Information und Beratung zu diesem Förderprogramm sowie Unterstützung bei der Antragserarbeitung.
Den ausgefüllten Förderantrag übergibt das Unternehmen zuerst wiederum an den Bereich Wirtschaftsförderung. Dieser prüft den Antrag und bei positiver Bewertung bestätigt er die Bereitstellung des städtischen Mitfinanzierungsanteils in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Entscheidung über den Förderantrag durch die ILB. Erst dann reicht das KMU den Antrag formal bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg ein.
Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam:
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Frau Uta Meng Tel. 0331/289 2831 produzierendes Handwerk
Herr Michael Krause Tel. 0331/289 2834 Handel und Gastronomie
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
