Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 mit Brandenburgischer Ausbildungsförderung
Landeshauptstadt Potsdam
Auch im Schuljahr 2021/2022 wird die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz ist der Besuch eines Bildungsgangs der gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform sowie der ständige Wohnsitz im Land Brandenburg.
Wenn sich Schülerinnen und Schüler in einem dieser Bildungsgänge befinden und nachweislich finanziell bedürftig sind, kann im Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Potsdam der Anspruch geprüft werden.
Die Brandenburgische Ausbildungsförderung wird für die Dauer des Schulverhältnisses geleistet. Gewährt wird die Ausbildungsförderung ab Beginn des Monats in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt 125 Euro monatlich.
Fragen rund um das Thema beantwortet das Amt für Ausbildungsförderung unter bafoeg@rathaus.potsdam.de, telefonisch unter 0331 289-2190, -2189, -2106 oder -1881.
Potsdam, 26.08.2021
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Landeshauptstadt Potsdam
