Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ombudsmann wird fortgesetzt
Dr. Rainer Frank bleibt weiter Ansprechpartner für Hinweise bei Korruptionsverdacht
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank setzt seine erfolgreiche Arbeit als Ombudsmann der Landeshauptstadt Potsdam bis Ende 2020 fort und bleibt somit unabhängiger Ansprechpartner für die Aufnahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Korruptionsverdachtsfällen. Da die Landeshauptstadt ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages für weitere drei Jahre besitzt, könnte seine Arbeit bis Ende 2023 verlängert werden. Dem stimmte jüngst der Hauptausschuss zu. „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und setze dabei auf unser sehr gutes Hinweissystem“, sagte der 60-Jährige. Dr. Frank ist seit 2015 für die Landeshauptstadt tätig. Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar 2019.
Das Hinweissystem bei einem Korruptionsverdacht gibt es seit dem Jahr 2010. „Dr. Frank ist die dritte Vertrauensperson, die seither als Ombudsperson tätig ist. Ich freue mich, dass wir diese optimale Zusammenarbeit fortsetzen können“, sagte die Antikorruptionsbeauftragte der Landeshauptstadt, Petra Rademacher. Durchschnittlich zehn Fälle pro Jahr werden direkt beim Ombudsmann gemeldet. Im Jahr 2017 waren insgesamt 18 Korruptionsverdachtsfälle geäußert worden, zehn bei Dr. Frank, acht bei der Antikorruptionsbeauftragten. Drei Mal wurde die Staatsanwaltschaft tätig, ein Verfahren davon ist eingestellt. Dabei waren vor allem zwei Themen im Fokus: Zum einen betrifft dies Fragen eines fairen Wettbewerbs, zum anderen Fragen der Transparenz im Umgang mit beauftragten bzw. möglicherweise zu beauftragenden Firmen bei Vergabeverfahren. Petra Rademacher kündigte an, dass die Stelle des/der Antikorruptionsbeauftragten im kommenden Jahr neu ausgeschrieben werde.
Dr. Rainer Frank steht als unabhängiger Ansprechpartner sowohl Beschäftigten der Landeshauptstadt Potsdam als auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Verfügung.
Er nimmt Informationen über Korruptionsverdacht streng vertraulich entgegen und gibt die Identität der Hinweisgebenden nur im Fall einer ausdrücklichen Zustimmung an die Beauftragte für Antikorruptionsarbeit, Petra Rademacher, weiter. Die Landeshauptstadt Potsdam verspricht sich eine große Akzeptanz von Seiten der Hinweisgebenden aufgrund der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitspflicht des Ombudsmannes und einer professionellen Vorgehensweise bei der Verfolgung von Hinweisen zu einem Korruptionsverdacht und begleitenden Straftraten.
Kontakt:
Telefon: 030 / 31 86 85 65
Telefax: 030 / 31 86 85 55
E-Mail: ombudsmann-potsdam@fs-pp.de
Weitere Informationen unter: www.potsdam.de/korruptionspraevention
Potsdam, 03.12.2018
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
