Entscheidung des OVG zu Sonntagsöffnungen schränkt Potsdam ein
Neue Verordnungen für den 2. und 4. Advent 2018 in Vorbereitung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hat am 22. Juni 2018 rückwirkend die Verordnungen zur Sonntagsöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für rechtswidrig erklärt. Zwar sind die Anlässe ausreichend für eine Sonntagsöffnung, jedoch ist der gesamtstädtische Bezug der Weihnachtsmärkte insbesondere für den ländlichen Potsdamer Nordraum nicht zu erkennen, begründete das OVG sein Urteil. Daher hat die Landeshauptstadt reagiert und wird bezugnehmend auf die Entscheidung neue Verordnungen für 2018 vorlegen.
Wie am Mittwoch im Hauptausschuss berichtet, sollen den Stadtverordneten nun gleich nach der Sommerpause drei einzelne Verordnungen in der Sitzung am 05.09.2018 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Verordnungen betreffen die Antikmeile am 30.09.2018, das Potsdamer Lichtspektakel am 04.11.2018 sowie den 2. und 4. Advent 2018. Alle Verordnungen beziehen sich nicht auf das gesamte Stadtgebiet und folgen damit den Hinweisen des OVG.
Potsdam, 04.07.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
