Einstellung des Verfahrens gegen beurlaubten Potsdamer Baubeigeordneten Klipp hat keinen Einfluss auf Abwahlantrag
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, ein Ermittlungsverfahren gegen den beurlaubten Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp einzustellen, hat keinen Einfluss auf den bestehenden Abwahlantrag. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft betrifft Sachverhalte aus einem zwischen Herrn Klipp und dem Springer-Verlag geführten Zivilprozess, die für den gestellten Abwahlantrag nicht maßgeblich sind. Über den Abwahlantrag wird am 4. November in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt.
Ausschlaggebend für den Abwahlantrag des Oberbürgermeisters ist, dass Herr Klipp mehrmals gegenüber der Öffentlichkeit, den Gremien der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber dem Oberbürgermeister nicht wahrheitsgemäß informiert hat. So hat er beispielsweise stets behauptet, sein Architekt habe alle Verhandlungen mit der Bauverwaltung allein geführt. Im Rahmen einer internen Untersuchung wurde aufgedeckt, dass er sehr wohl sein persönliches Bauvorhaben mit seinen Mitarbeitern intensiv besprochen hat. Auch die tatsächlich anrechenbare Größe seines Grundstückes für seinen privaten Bauantrag war ihm deutlich früher bekannt als von ihm angegeben.
Die nachweislich falschen Behauptungen gegenüber den Stadtverordneten, dem Oberbürgermeister sowie gegenüber der Öffentlichkeit mögen strafrechtlich unerheblich sein, haben aber das Vertrauensverhältnis zum Oberbürgermeister, der Verwaltung, den meisten Stadtverordneten und der Öffentlichkeit zum Teil irreparabel beschädigt.
Hintergrund:
Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam, Matthias Klipp, gemäß § 54 des Landesbeamtengesetzes beurlaubt. Grund dafür sind Unklarheiten beim Umgang des Beigeordneten mit seinem Hausbau und insbesondere seiner Informationspolitik nach Erhebung öffentlicher Vorwürfe, die der Baubeigeordnete auch im heutigen Gespräch beim Oberbürgermeister nicht ausräumen konnte. Als Folge daraus sieht der Oberbürgermeister das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Herrn Klipp irreparabel gestört. Zu den Hintergründen sind am Nachmittag die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung informiert worden. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus ein Disziplinarverfahren einleiten und für die nächst mögliche Stadtverordnetenversammlung einen Abwahlantrag stellen.
Beim Zusammentragen aller Details aus dem Baugenehmigungsverfahren des Beigeordneten und seiner Ehefrau in Vorbereitung des Hauptausschusses am kommenden Mittwoch hat sich herausgestellt, dass Herr Klipp mehrmals gegenüber der Öffentlichkeit, den Gremien der Stadtverordnetenversammlung und gegenüber dem Oberbürgermeister nicht wahrheitsgemäß informiert hat.
Oberbürgermeister Jann Jakobs: „Die seit Wochen andauernde Berichterstattung in der Öffentlichkeit über den Hausbau des Beigeordneten und sein Umgang damit ist geeignet, das Ansehen der Landeshauptstadt Potsdam und das der Stadtverwaltung dauerhaft zu beschädigen. Meine Aufgabe ist es, dieses Ansehen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht haben sich in dem Genehmigungsverfahren korrekt verhalten. Alle Einzelheiten daraus wurden von der Oberen Bauaufsicht des Landes geprüft und nicht beanstandet. Diesen Fakt gilt es noch einmal hervorzuheben: Der Stadtverwaltung ist in dem Genehmigungsverfahren nichts vorzuwerfen.“
Gerade der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat in den aktuellen Herausforderungen einer modernen und wachsenden Stadt eine hervorgehobene Bedeutung. Sie ist Schaltstelle für die Aufgaben der Zukunft. Dies verlangt eine konzentrierte, glaubwürdige und angesehene Führung der Verwaltung nach innen wie außen. Auch darum ist es bei der Entscheidung des Oberbürgermeisters gegangen.
Potsdam, 05.10.2015Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
