Chronologie und Hintergründe zu Vorgängen bei Stadtwerke-Töchtern
Die Landeshauptstadt Potsdam treibt mit Sorgfalt und Nachdruck die weiteren Überprüfungen der Vorgänge bei den Stadtwerke-Töchtern Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) und Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) voran. Es besteht großes Interesse, diese Angelegenheiten umfassend aufzuklären. Die Prüfungen durch die Konzern-Innenrevision dauern an. Zu den Hintergründen:
Im September 2015 hatte die Konzern-Innenrevision im Auftrag der Geschäftsführung der STEP eine Wirtschaftsprüfergesellschaft beauftragt. Prüfungsgegenstand waren neben Unklarheiten bei der Beschäftigung einer ehemaligen Prokuristin des Unternehmens auch Zahlungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Unternehmen des SWP-Konzernes. Die Ergebnisse wurden der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Geschäftsführer der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter am 12. April 2016 mündlich vorgestellt. Die Darstellungen gaben Anlass zur Annahme, dass Pflichtverletzungen zweier Geschäftsführer vorlagen. Aus diesem Grund beauftragte der Oberbürgermeister als Gesellschafter der SWP, die Muttergesellschaft beider Unternehmen, mit Beschluss vom 2. Mai 2016 die Konzern-Innenrevision mit der umfassenden Untersuchung und Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen bei der STEP, bei der EWP sowie bei weiteren Konzernunternehmen. Die Konzern-Innenrevision wurde ermächtigt, zur Bewertung des Sachverhalts externen rechtlichen Beistand hinzuziehen.
Die Konzern-Innenrevision beauftragte daraufhin die Kanzlei Raue LLP mit der arbeits- und zivilrechtlichen Bewertung der Sachverhalte und die Kanzlei Ignor & Partner mit der strafrechtlichen Prüfung. Beide Kanzleien erstellten vorläufige Zwischenberichte zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung der STEP am 27. Mai 2016.
Zusätzlich ergänzte die Kanzlei Raue LLP ihren Bericht noch um eine vorläufige rechtliche Einschätzung zu mutmaßlichen Pflichtverletzungen eines Geschäftsführers der EWP und fertigte hierzu eine weitere Berichtsfassung für die Konzern-Innenrevision aus. Diese zusätzliche Fassung wurde aus folgendem Grund erstellt: die Ausführungen der rechtlichen Verhältnisse der EWP zu ihrem Geschäftsführer dürfen nicht einer anderen Gesellschaft, nämlich der STEP, zugänglich gemacht werden. Dass der Aufsichtsratsvorsitzenden nicht beide Berichte vorgelegt worden sind, ist vermutlich auf ein Versehen zurückzuführen.
Soweit sich trotz Vorläufigkeit der anwaltlichen Berichte belastbare Anhaltspunkte für Sofortmaßnahmen ergaben, wurden diese eingeleitet. So wurden aufgrund der für den Aufsichtsrat der STEP gefertigten Zwischenberichts der Kanzlei Raue LLP vom 25. Mai 2016 ergebenden rechtlichen Einschätzung zum Vorliegen von Pflichtverletzungen sowohl Herr Munder als auch Herr Neumann von ihren jeweiligen Geschäftsführerfunktionen enthoben. Zudem wurde beiden Geschäftsführern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 der STEP nicht erteilt.
Entgegen der Darstellung in der Presse ist eine fristlose Kündigung des Herrn Munder bislang nicht erfolgt. Anders als eine außerordentliche Kündigung der Anstellungsverträge bedarf die Abberufung als Geschäftsführer keiner Begründung. Eine abschließende rechtliche Prüfung zum Vorliegen von Kündigungsgründen ist noch nicht erfolgt.
Unabhängig von den noch nicht abgeschlossenen rechtlichen Prüfungen stehen die Konzern-Innenrevision sowie die Aufsichtsratsvorsitzende und Gesellschaftsvertreter im engen Kontakt mit den beauftragten Kanzleien, so dass bei Vorliegen neuer, belastbarer Erkenntnisse ohne zeitliche Verzögerung geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Zudem haben die Stadtwerke gegenüber der Staatsanwaltschaft ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Kooperation bei der strafrechtlichen Aufklärung erklärt.
Die Prüfung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Weitere einzelne Komplexe müssen überprüft werden. Zu ihnen kann erst zum Abschluss der Prüfungen Stellung genommen werden.
Potsdam, 13.06.2016Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
