Brandenburg: Zahlreiche Verbote rechtsextremistischer Tonträger
Brandenburgs Polizei ist im zurückliegenden Jahr konsequent gegen den Missbrauch von Musik durch Extremisten vorgegangen und hat für zahlreiche Verbote einschlägiger Tonträger vorwiegend rechtsextremistischer Gruppen gesorgt. Durch das Landeskriminalamt wurde bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von 63 einschlägigen Tonträgern angeregt. Davon wurden bereits 44 auf den Index gesetzt, weitere Prüfverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Innenminister Dietmar Woidke sprach von einem „erneuten deutlichen Signal“ an diejenigen, welche seit Jahren versuchen, Kinder und Jugendliche über die Musik mit skrupelloser Hetze und Gewaltverherrlichung zu ködern. Junge Menschen müssten vor diesen Verführern mit Aufklärung, aber auch konsequentem Eingreifen des Rechtsstaates geschützt werden. „Es ist deshalb gut, dass solche Machwerke bei uns aufmerksam entdeckt und bewertet werden und so über den Indizierungsweg letztlich im Verbots-Müll landen. Das ist der Platz, wo sie auch hingehören“, unterstrich Woidke.
Schwerpunkt bleibe bei den sichergestellten Tonträgern die Musik von rechtsextremistischen Gruppen, die mit Titeln wie „Kampfbereite Neonazis“, „Großberliner Hitlerverehrer“ oder „Gaskammer“ auf ihre musikalisch verpackten Nazi-Parolen aufmerksam machen. Daneben gibt es laut Woidke jedoch auch zunehmend CD’s aus der linksextremistischen Ecke, in denen vor allem zu vernichtender Brutalität gegen Polizisten aufgerufen wird. „Auch hierfür darf es nirgendwo Toleranz und Platz geben“, forderte der Innenminister.
Brandenburgs Polizei wird ihre bundesweit anerkannten Aktivitäten zur Indizierung extremistischer Medien nach den Worten Woidkes konsequent fortsetzen. „Wir haben seit 2004 mit unseren Anregungen für über 400 solcher Indizierungen durch die Bundesprüfstelle gesorgt und damit diese neue Möglichkeit und Aufgabe für die Polizei aus dem 2003 novellierten Jugendschutzgesetz aktiv umgesetzt“, sagte Woidke. Die Polizei beweise sowohl bei den Sicherstellungen der Tonträger im Land als auch bei der Prüfung in der LKA-Fachdirektion des Polizeipräsidiums Verantwortungsbewusstsein und hohe Sensibilität. Im Ergebnis habe Brandenburg in den vergangen Jahren bundesweit die meisten Indizierungen bei der BPjM angeregt, die bei etwa 90 Prozent dieser Anträge der LKA-Anregung gefolgt ist. Im Jahr 2010 - für dieses Jahr liegen noch keine Vergleichszahlen vor - kamen allein 54 der bundesweit 149 Indizierungsanträge und damit mehr als ein Drittel aller Anregungen vom Brandenburger LKA.
Von den 44 in diesem Jahr auf Anregung aus Brandenburg von der BPjM indizierten Tonträgern wurden neun in den Listenteil A und 35 in den Teil B aufgenommen. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Trägermedien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg
