Bislang kein Fall von Geflügelpest in Potsdam
Merkblatt zum Thema Geflügelpest veröffentlicht / Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln müssen vermieden werden
Seit Oktober 2020 sind in Norddeutschland zahlreiche Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln aber auch vereinzelt in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Insbesondere durch das jährlich auftretende Zugvogelgeschehen kommt es immer wieder zu einer Verbreitung dieser Tierseuche. Wasservögel stellen ein Reservoir dar, da diese Tiere oft infiziert sind ohne zu erkranken, den Erreger dann jedoch ausscheiden.
Im weiteren Bundesgebiet treten derzeit vereinzelt positive Befunde der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) auf. In Brandenburg ist bisher in drei Fällen das Virus in Wildvögeln nachgewiesen worden. Potsdam ist bisher nicht betroffen. Es werden regelmäßig Proben im Rahmen eines bundesweiten Monitoringprogramms zur Untersuchung ins Labor geschickt.
Oberste Priorität hat der Schutz der Hausgeflügelhaltungen vor dem Eintrag des Virus. Das Risiko der Ausbreitung und des Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände wird derzeit vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft. Daher müssen Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt vermieden werden.
Im Falle des Nachweises von Geflügelpest bei einem Wildvogel in Potsdam würden verschiedene Anordnungen (insbesondere die Aufstallung der Tiere) getroffen werden, die für alle Geflügelhalter, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere, gelten.
Noch befinden wir uns in der Präventionsphase, in welcher es gilt, die Biosicherheit der Haltungen zu erhöhen. Hierzu zählen vor allem Kontaktbeschränkungen durch Personen und anderen Tieren zu dem Geflügel, die Nutzung von spezieller Stallkleidung, die Fütterung und das Tränken im Stall sowie das Fernhalten des Geflügels von Flächen und Gewässern mit hoher Wildvogeldichte.
Für alle Geflügelhalter wurde hierzu ein Merkblatt der Landeshauptstadt Potsdam zur Information unter www.potsdam.de/veterinaerwesen eingestellt.
Falls die Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Potsdam auftritt, müssten die Tiere in diesem Bestand getötet werden. Zudem wäre die Errichtung von Restriktionszonen mit weiteren Beschränkungen sowie Untersuchungen in allen anderen Hausgeflügelbeständen notwendig. Daher ist es umso wichtiger, Vorkehrungen zu treffen, damit dieser Fall nicht eintritt.
Das bisher in den toten Tieren nachgewiesene Aviäre Influenza-Virus stellt nach aktuellen Kenntnissen für den Menschen keine Gefahr dar. Jedoch ist es möglich, dass sich die Influenzaviren genetisch verändern, sodass das Risiko für Menschen kritisch im Blick behalten werden muss.
Potsdam, 03.12.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
