Bildungs- und Teilhabepaket gilt für alle Flüchtlingskinder
Am 25.02.2011 wurde durch den Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Bestandteil der Änderung ist auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche.
Die Aufgabenerfüllung hinsichtlich des BuT erfolgt für alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen, deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII erhalten im Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam.
Allerdings sind damit die Kinder von den zusätzlichen Leistungen, insbesondere vom gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule, von der Lernförderung, der Schülerbeförderung, dem persönlichen Schulbedarf, der Finanzierung von Schul- und Kitaausflügen und -fahrten sowie von der Teilhabe am sozialen, sportlichen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ausgeschlossen, die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Gegenwärtig wären in der Landeshauptstadt 46 Kinder und Jugendliche durch die benannte Rechtsgrundlage vom Leistungsausschluss betroffen.
Die Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger sieht die damit verbundene gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung der Flüchtlingskinder, die zudem nur abgesenkte Leistungen erhalten, als nicht akzeptabel an. „Die Landeshauptstadt Potsdam wird daher auch diesen Kindern trotz zusätzlicher Kosten in Höhe von 40.800,00 Euro für das Jahr 2011 den Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglichen", so die Beigeordnete.
Sie ruft in diesem Zusammenhang noch einmal alle Leistungsberechtigte zur Antragstellung für ihre Kinder auf, um möglichst eine breite Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Landeshauptstadt versendet in diesen Tagen noch einmal Informationsschreiben an die betroffenen Familien, um vor allem auf das Ende der Antragsfrist 30.04.2011 für rückwirkende Leistungen hinzuweisen.
Potsdam, 14.04.2011Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
