B-Plan-Verfahren ?Am Friedhof? geht in die nächste Runde
Landeshauptstadt Potsdam
Für die Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2019 legt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Abwägung und zum Beschluss über eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 132 „Am Friedhof“ in Fahrland vor. Das zum Entwurf gehörende städtebauliche Konzept sieht 53 Baugrundstücke vor, deren Größen zwischen 500 und 850 Quadratmeter liegen. Jeder geplanten Wohneinheit wird ein Garten zugeordnet. Eine homogene Struktur des Plangebiets wird durch die Vorgartenzone, welche anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden muss, gewährleistet.
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt: „Mit dieser kleinteilig differenzierten Planung wird eine behutsame Weiterentwicklung der städtebaulichen Strukturen des Ortsteils erreicht. Insbesondere die Bedarfe an sozialer Infrastruktur und die Wegeverbindung zur Grundschule können so gesichert werden. Die Vorgabe, dass die Gebäude auf drei Vollgeschosse beschränkt sind, soll auch dafür Sorge tragen, die umgebenden Landschafts- und Naturräume zu berücksichtigen. Wir wollen ein städtebaulich und landschaftsplanerisch verträgliches, neues Wohnquartier in Fahrland schaffen, das eine Bereicherung für den gesamten Ortsteil ist.“
Ziel der Planungen für das Wohngebiet „Am Friedhof“ ist die Stärkung der bereits vorhandenen Wohnfunktion mit der Entwicklung eines Wohngebietes, das Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorsieht und sich somit in die dörflichen Strukturen des Ortsbildes einfügt. Durch die Anordnung der Wohngebäude und die Festsetzungen des Bebauungsplans soll ein schonender Übergang in die angrenzenden Landschaftsräume ermöglicht werden. Ein weiteres wesentliches Planungsziel im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist die Errichtung eines Geh- und Radweges, um eine sichere Wegeverbindung zur Regenbogenschule gewährleisten zu können. Der Erwerb der Fläche durch die Stadt und die Herstellung des Schulweges, welcher als Rad- und Fußweg ausgewiesen werden soll, wurde bereits in einem schlussabgestimmten Vertrag mit dem Investor des Bebauungsplanverfahrens gesichert. Ebenfalls über den städtebaulichen Vertrag geregelt sind die Kosten, die der Wohnungsbauinvestor entsprechend der „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: Potsdamer Baulandmodell) anteilig zu leisten hat. Diese Kosten werden für die durch ein Neubauvorhaben verursachten Bedarfe für soziale Infrastruktur (Plätze in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Grundschulen) gesichert.
Mit der geplanten Neubebauung in Fahrland soll weiterhin eine ordnende Funktion im Hinblick auf die aktuelle städtebauliche Situation, welche momentan durch brach gefallene und zum großen Teil von Wildwuchs gekennzeichneten Flächen geprägt wird, angestrebt werden. Außerdem ist die Vernetzung des Bebauungsplangebiets zu den angrenzenden Siedlungsflächen ein übergeordnetes Ziel des Bebauungsplans.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 11. April 2018 den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof“ beschlossen. Zugleich wurde dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Planung zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf resultiert. Nach Auswertung der während der 1. Auslegung vom 7. Mai bis 8. Juni 2018 eingegangenen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und den Behörden wurde der Entwurf des Bebauungsplans in Teilen geändert und es wurde vom 7. bis 24. September 2018 eine erneute (eingeschränkte) Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Ergebnis der Abwägung der dabei vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden ist der Entwurf des Bebauungsplans ein weiteres Mal geändert worden und daher wiederholt öffentlich auszulegen. Zugleich müssen die Inhalte des städtebaulichen Vertrags an die geänderten Planungsinhalte angepasst werden. Über die Abwägung, den Beschluss über eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 132 „Am Friedhof“ und die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag sollen die Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung, in den Fachausschüssen und im Ortsbeirat beraten und beschließen.
Potsdam, 17.01.2019Veröffentlicht von:
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