B-Plan ?Entwicklungsbereich Krampnitz-Uferpark? soll geteilt werden
Verwaltung will damit zügige Erschließung des Stadtteils sichern
Zur Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2019 legt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur weiteren planungsrechtlichen Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes Krampnitz vor: Der Bebauungsplan 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ soll geteilt werden. Gleichzeitig entscheiden die Stadtverordneten über die Abwägung und den Satzungsbeschluss für den Teil-Bebauungsplan 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 141-5 wurde im Mai 2017 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange lief von Juli bis August 2017. Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen soll der Bebauungsplans in die Teil-Bebauungspläne Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ und Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ geteilt werden. Durch die Teilung soll im Geltungsbereich des 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ die Erschließung der ehemaligen Kaserne über die B2 und die Trasse einer straßenbahntauglichen Erschließungstrasse für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planungsrechtlich gesichert werden.
Die Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH (VIP) haben bereits mit der Planung für die Verlängerung der Tramtrasse vom Campus am Jungfernsee bis in den Entwicklungsbereich Krampnitz begonnen. Die planungsrechtliche Sicherung der Straßenbahntrasse ist von zentraler Bedeutung für den Stadtteil, der als autoarmes Quartiers mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot entstehen soll. Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-5A werden der Eingangsbereich zur ehemaligen Kaserne sowie Teile der Potsdamer Chaussee (Bundesstraße 2) beplant. Für den rund 3,35 Hektar umfassenden Geltungsbereich sind die Planungsvorstellungen auf der Grundlage der Ergebnisse städtebaulich-landschaftsplanerischen-verkehrstechnischen Gutachterverfahrens für den Eingangsbereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz sowie die nachfolgende Vertiefung bereits erarbeitet worden.
Der Geltungsbereich des Teil-Bebauungsplanes Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“. Da es für diesen Bereich aufgrund der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch Klärungsbedarfe bis zum Abschluss des Verfahrens gibt, sollen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung beide Bebauungsplanverfahren zeitlich entkoppelt werden.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz hatte die Stadtverordnetenversammlung im April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich Krampnitz in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungspläne aufgestellt werden. Die Teil-Bebauungspläne Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“, Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ sowie Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ sollen als erste Bebauungspläne aufgestellt werden, um für den ersten Entwicklungsabschnitt mit den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden im Bereich des Fähnrichheims und des Offizierskasinos, im Bereich der Ketziner Straße sowie im Eingangsbereich zur ehemaligen Kaserne Planungsrecht zu schaffen.
Potsdam, 18.01.2019
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
